Gerne unterstützen wir Sie bei Ihren sozialrechtlichen FragenSozialrecht

Für Betriebsinhaber und Arbeitgeber ergeben sich immer wieder sozialversicherungsrechtliche Herausforderungen. Da sich die Gesetzgebung und Rechtsprechung in diesen Bereichen ständig ändert, ist es oftmals nicht leicht sich bei all diesen Änderungen und Vorschriften zurecht zu finden.

Gerne informieren wir Sie zu folgenden Themen:

  • Handwerkerpflichtversicherung/Rentenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Melde- und Beitragspflichten

Auch die Deutsche Rentenversicherung bietet mit dem Firmenservice ein kostenloses Beratungs- und Lotsenangebot, um Unternehmen bei folgenden Bereichen zu unterstützen:

  • Gesunde Mitarbeiter
  • Rente und Altersvorsorge
  • Beiträge und Meldungen zur Sozialversicherung

Nähere Einzelheiten können Sie dem Internetauftritt der Deutschen Rentenversicherung entnehmen.



Aktuelles

Pflegeversicherung

Digitales Verfahren für den Nachweis der Elterneigenschaft seit dem 1. Juli 2025



Abfrage der Krankenkassenmitgliedschaft

Seit dem 1. Januar 2024 können Arbeitgeber und Zahlstellen in elektronischer Form beim GKV-Spitzenverband abfragen, bei welcher Krankenkasse der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin Mitglied ist.
Voraussetzung hierfür ist, dass dem Arbeitgeber trotz vorheriger Aufforderung des Beschäftigten keine oder nur unvollständige Angaben über die Mitgliedschaft vorliegen. Für den Abruf sind die Angabe der Versicherungsnummer (VSNR) sowie ein zertifiziertes und systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm, eine zertifizierte elektronische Ausfüllhilfe oder das neue zertifizierte SV-Meldeportal erforderlich. Die VSNR kann über das elektronische Verfahren zur Abfrage der Rentenversicherungsnummer (z. B. SV-Meldeportal) abgerufen werden.
Die Grundsätze zum elektronischen Abruf der
zuständigen Krankenkasse erfahren Sie auf der Informationsseite der GKV.

Hinweis:

  • Die Rückmeldung des GKV-Spitzenverbands ersetzt nicht die elektronische Mitgliedsbestätigung der Krankenkasse.
  • Eine bestehende Familienversicherung wird nicht rückgemeldet.


Meldeverfahren: Änderungen bei Elternzeit

Seit 1. Januar 2024 zusätzliche Meldung der Elternzeit (Beginn und Ende) im DEÜV-Meldeverfahren



Neues SV-Meldeportal

Viele Handwerksbetriebe nutzten das Meldeportal sv.net. Sv-net war eine Ausfüllhilfe, mit der Sozialversicherungsmeldungen, Beitragsnachweise, der digitale Lohnnachweis zur Unfallversicherung usw. auf dem vorgeschriebenen elektronischen Weg verschlüsselt an die Sozialversicherungsträger übermittelt werden konnten. Nach Freischaltung des neuen Portals "SV-Meldeportal" ab 4. Oktober 2023 konnten zunächst noch beide Meldeportale genutzt werden. Seit 1. Juli 2024 steht nur noch das SV-Meldeportal als Ausfüllhilfe zum elektronischen Austausch von Meldungen, Beitragsnachweisen, Bescheinigungen und Anträgen sowie dem Abruf der eAU nach § 95a SGB IV zur Verfügung. Die Nutzung der elektronischen Ausfüllhilfe ist freiwillig. Für Unternehmen und Betriebe, die diese nutzen wollen, ist eine zeitnahe Anmeldung beim SV-Meldeportal zu empfehlen. 
Viele nützliche Links, FAQs und Hinweise zum SV-Meldeportal finden Sie ferner auf der Informationsseite.



Anpassung der Beitragsverfahrensverordnung

Seit dem Jahr 2023 wird die Betriebsprüfung der Rentenversicherung verpflichtend elektronisch durchgeführt



Mehr zum Thema:

 Tarifliche Sozialkassen, Zusatzversorgungskassen, Urlaubskassen

 Ansprechpartner

Gabriele Moser

Rechtsassessorin

Tel. 0941 7965-227

gabriele.moser--at--hwkno.de

Sandra Jarzombek

Syndikusrechtsanwältin

Tel. 0941 7965-190

sandra.jarzombek--at--hwkno.de



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