Leichte SpracheErklärung zur Barrierefreiheit

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Auszubildende sitzen in einem Lehrsaal und heben die Hände. Einer von ihnen blickt zurück in die Kamera.
Heiko Kubenka

Die Webseite der Handwerks∙kammer soll barrierefrei sein. 
Es gibt Regeln für die Barriere∙freiheit im Internet.
Diese Regeln stehen in einer Verordnung.

Die Verordnung heißt:
Barrierefreie Informations-Technik-Verordnung 2.0.
Die Kurzform heißt: BITV 2.0.

Die Handwerks∙kammer will diese Regeln einhalten.
Deshalb haben Experten diese Webseite geprüft.



Das Ergebnis ist:

Wir halten schon viele Regeln ein.

Aber folgende Inhalte sind momentan noch nicht barrierefrei:

  • Überschriften: Die Schriftgröße ist zum Teil zu klein.
  • Bildlauf auf der Startseite: Man kann ihn nicht anhalten.
  • Bilder: Einige Bilder haben noch keine Alternativtexte (ALT-Texte).
  • Dokumente und Downloads: Nicht alle Unterlagen werden barrierefrei angeboten. 
  • Videos: Nicht alle Videos auf der Webseite sind barrierfrei nutzbar. 
  • Vorlese∙funktion: Manche Wörter werden noch nicht richtig vorgelesen.

Wir arbeiten an der Barriere∙freiheit.



Barrierefreie Angebote

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  • Behinderten∙beauftragter in Ihrer Stadt oder Ihrem Landkreis
  • Durchsetzungs∙stelle Bayern

 

Durchsetzungs∙stelle Bayern

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet in Standardsprache: Durchsetzungs- und Überwachungs-Stelle 



Erklärung zur Barriere∙freiheit als Dokument

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 Datei Erklärung zur Barriere∙freiheit



Diese Erklärung wurde am 4. Juli 2023 erstellt. Sie wurde zuletzt am 4. November 2025 geprüft.



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