Tarifliche Sozialkassen, Zusatzversorgungskassen, Urlaubskassen

Im Bereich der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz gibt es für die nachfolgend aufgeführten Handwerke eine Zusatzversorgungs-, Urlaubs- bzw. Sozialkasse.

Wenn Sie in einem der aufgeführten Handwerke tätig sind, sind Sie verpflichtet Ihre Arbeitnehmer bei der jeweiligen Sozialkasse anzumelden.

 

Tarifliche Sozialkassen gibt es für folgende Handwerke:

  • Bauhauptgewerbe
  • Betonsteinhandwerk
  • Dachdeckerhandwerk
  • Gerüstbauhandwerk
  • Maler- und Lackiererhandwerk
  • Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk


Sozialkassenverfahrensicherungsgesetz (SokaSiG)

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrats das sogenannte Sozialkassenverfahrensicherungsgesetz (SokaSiG) beschlossen. Damit sind alle Tarifverträge über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) ab dem Jahr 2006 nun per Gesetz verbindlich. Das heißt die noch vom Bundesarbeitsgericht jüngst für unwirksam erklärten Allgemeinverbindlichkeitserklärungen der Tarifverträge über das Sozialkassenverfahren spielen nun keine Rolle mehr. Dies hat zur Folge, dass sich alle - auch die nicht tarifgebundenen - Arbeitgeber  an diese Tarifverträge halten müssen und keine Rückforderungen aufgrund der Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts möglich sind.

 Ansprechpartner

Gabriele Moser

Rechtsassessorin

Tel. 0941 7965-227

Fax 0941 7965-281227

gabriele.moser--at--hwkno.de



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