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Beschäftigung ausländischer Fachkräfte und Beauftragung ausländischer SubunternehmerFachkräftezentrum Handwerk - grenzenlos erfolgreich

Bei der Suche nach Lösungen hilft kein Tunnelblick. Um dem Fachkräftemangel im Handwerk zu begegnen, muss immer wieder über Grenzen hinweg gedacht werden.

Das Fachkräftezentrum ist Ihre Anlaufstelle, wenn es um die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer und die Beauftragung ausländischer Subunternehmer geht.

EU-Bürger dürfen uneingeschränkt in Deutschland arbeiten. Zuwanderer aus Drittstaaten benötigen eine Arbeitserlaubnis, die nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt wird.

Oftmals werden als Alternative EU-ausländische Subunternehmer als Erfüllungshilfen herangezogen.

Neben Leitfäden und Merkblättern mit wichtigen Tipps unterstützen wir Sie ebenso gern durch eine individuelle Beratung und unsere Informationsveranstaltungen.



 Ansprechpartner

Dobmeier Corinna_neu Fotostudio Daniel

Corinna Dobmeier

Außenwirtschaftsberaterin

Tel. 0941 7965-113

Fax 0941 7965-281113

corinna.dobmeier--at--hwkno.de







Unser Beratungsangebot

  • Rechtliche Rahmenbedingungen bei der Anstellung von Arbeitnehmern aus Drittstaaten
  • Grundlegendes zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse
  • Haftungsgefahren bei der Beauftragung ausländischer Subunternehmer
  • Für EU-Subunternehmer: Vorübergehende Dienstleistungserbringung in Deutschland






Beschäftigung ausländischer Fachkräfte

Unsere Broschüre "Grenzenlos erfolgreich für die Beschäftigung ausländischer Fachkräfte", die Sie im exklusiven Kundenbereich herunterladen können, gibt Ihnen wichtige Tipps und Ratschläge, wie die Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern gelingt.











Das Fachkräftezentrum erklärt

Unsere Erklärvideos rund um das Thema ausländische Fachkräfte:



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Vielfalt als Wettbewerbsvorteil

Steigern Sie Ihre Chancen im Wettbewerb um Fachkräfte aus dem Ausland, indem Sie das eigene Bewusstsein für die Vielfalt Ihrer Belegschaft in Ihrem Betrieb als festen Bestandteil Ihrer Unternehmensstrategie sehen. Vielfalt ergibt sich dabei neben der Herkunft eines Mitarbeiters auch aus der unterschiedlichen Altersstruktur, verschiedenen Qualifikationen oder Geschlechtern.

Daraus ergibt sich ein weiterer Vorteil für Ihre Wettbewerbsfähigkeit: Wenn Sie die Potenziale in Ihren vielfältigen Mitarbeitern erkannt haben und nutzen, hilft dies neue Marktpotenziale für Ihren Betrieb zu erkennen, zielgruppengerechte Angebote zu entwickeln und die Mitarbeitermotivation zu steigern.

Das kann zum Beispiel Ihr polnischer Mitarbeiter sein, der Sie beim Aufbau von Geschäftsbeziehungen zu Polen unterstützt. Genauso aber auch Ihre frisch ausgebildete Bürokraft, die das Marketing des Betriebes über soziale Medien in die Hand nimmt und damit eine eigenverantwortliche Tätigkeit erhält.

Machen Sie den Start mit dem INQA-Check "Vielfaltsbewusster Betrieb" als Selbsttest!

 





Beauftragung ausländischer Subunternehmer

Viele unserer Betriebe arbeiten bereits erfolgreich mit Subunternehmen aus dem Ausland zusammen. Damit Ihnen das auch gelingt sollten Sie sich vorab darüber informieren unter welchen Voraussetzungen Unternehmen in Deutschland vorübergehend tätig werden dürfen, welche Anmeldungen der Subunternehmer in Deutschland tätigen muss und welche Vorschriften dann zu beachten sind. Denn für viele Bereiche können Sie als Generalunternehmer haftbar gemacht werden. Hilfreich ist hierbei unser Leitfaden zur "Beauftragung ausländischer Subunternehmer", der Sie auf alle zu tätigen Schritte aufmerksam macht und Ihnen eine Checkliste als Hilfestellung bietet.

Übrigens: Unser Leitfaden zur "Ausführung von handwerklichen Dienstleistungen in Deutschland" unterstützt auch die ausländischen Unternehmen! Wir haben ihn in sieben europäische Sprachen übersetzen lassen!

 





Nächste Termine

Wir bieten Ihnen regelmäßig Online-Seminare zu den obengenannten Themen an. Die aktuellen Termine finden Sie neben vielen weiteren Themen hier.

Ihr Vorteil: die Online-Seminare sind kostenfrei, effizient und es kann daran unkompliziert vor dem eigenen PC teilgenommen werden. Dennoch freuen wir uns hier auf einen digitalen Erfahrungsaustausch!







Aktuelles

Brexit: Was gilt bei Beschäftigung britischer Arbeitnehmer in Deutschland?

Bis zum 30. Juni 2021 müssen britische Staatsangehörige, die am 31. Dezember 2020 in Deutschland wohnen und weiterhin in Deutschland wohnen bleiben, ihren Aufenthalt bei der für ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde anzeigen, um dann das neue Aufenthaltsdokument erhalten zu können. Näheres dazu finden Sie auf den Seiten des BMI

 





Wissenswertes

Wen darf ich aus dem Ausland beschäftigen? Und wie läuft ein Visumsverfahren ab?

Einen Quick-Check und viele weitere Übersichten bietet die Seite der Bundesregierung www.make-it-in-germany.de

Welcher deutsche Beruf passt zur ausländischen Qualifikation?

Hilfe finden Sie auf www.anerkennung-in-deutschland.de im Anerkennungs-Finder.







Die Kooperation: Fachkräftezentren Handwerk

Was tun, wenn dem Handwerk die Fachkräfte ausgehen?

Mit der Mission Handwerksbetriebe bei der Lösung der Fachkräfteproblematik wirkungsvoll zu unterstützen, haben sich zwei bayerische und zwei niedersächsische Handwerkskammern als Verbundprojekt zusammengeschlossen. Aus dem bis März 2021 durch die "Initiative Neue Qualität der Arbeit" (INQA) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales geförderten Projekts entstand die nachhaltig weitergeführte Kooperation "Fachkräftezentren Handwerk"



 Video

Hier können Sie das Video ansehen:

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