Zwei Mitarbeitende hocken vor einer Wärmepumpe und blicken in Dokumente.
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Nachqualifizierung ausländischer Fachkräfte

Angesichts des akuten Fachkräftemangels sind ausländische Handwerkerinnen und Handwerker für viele Betriebe eine immer wichtigere Zielgruppe. Damit der Abschluss einer ausländischen Fachkraft auch in Deutschland anerkannt wird, muss sie jedoch zunächst ein berufliches Anerkennungsverfahren durchlaufen.

Oft wird in diesem Verfahren nur eine teilweise Gleichwertigkeit des ausländischen Abschlusses festgestellt. Ist dies der Fall, besteht die Möglichkeit einer betrieblichen Anpassungsqualifizierung (kurz APQ), mit der die volle Gleichwertigkeit mit dem passenden deutschen Referenzberuf erreicht werden kann.

Die Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz unterstützt ausländische Fachkräfte mit teilweiser Gleichwertigkeit ihres Abschlusses, die bei einem regionalen Handwerksbetrieb eine Anpassungsqualifizierung absolvieren möchten. In Abstimmung mit dem Betrieb wird ein Qualifizierungsplan entwickelt, der es ermöglicht, die noch fehlenden Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten zu erwerben. 

Für Fachkräfte aus Drittstaaten ist eine volle Gleichwertigkeit ihrer Abschlüsse in vielen Fällen die zentrale Voraussetzung für einen langfristigen Aufenthalt in Deutschland. Indem die Handwerkskammer diese Fachkräfte auf dem Weg zur vollen Gleichwertigkeit begleitet, ermöglicht sie erfolgreiche Einwanderungsprozesse und leistet so einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung im ostbayerischen Handwerk.

  Kontakt

Lena Beer

Sachbearbeiterin Anpassungsqualifizierungen

Tel. 0851 5301-169

lena.beer--at--hwkno.de



Unsere Unterstützung für ausländische Fachkräfte

Sie haben einen Bescheid über teilweise Gleichwertigkeit Ihres Berufsabschlusses von der Handwerkskammer erhalten? Mit einer Anpassungsqualifizierung können Sie eine volle Berufsanerkennung erreichen.

  • Wir beraten Sie und Ihren Betrieb zur Nachqualifizierung.
  • Wir erstellen zusammen mit Ihrem Betrieb einen Qualifizierungsplan.
  • Wir finden passende überbetriebliche Kurse bei der Handwerkskammer für Sie.
  • Wir unterstützen Sie während der gesamten Zeit der Nachqualifizierung.
  • Wir leiten Sie weiter zu unserer Berufsvalidierung, wenn Sie keinen formellen Abschluss, aber viel Berufserfahrung haben.


Ihr Mehrwert als Betrieb

Mit der Anpassungsqualifizierung in Ihrem Betrieb ermöglichen Sie einer ausländischen Fachkraft, die volle Anerkennung ihrer Berufsqualifikation zu erlangen. Hierdurch haben Sie die Chance, eine vollwertige Fachkraft zu gewinnen und langfristig an Ihren Betrieb zu binden.

  • Fachkräfte mit einem im Ausland erworbenen Berufsabschluss können die Gleichwertigkeit ihrer ausländischen Berufsqualifikation mit dem entsprechenden deutschen Berufsabschluss (Referenzberuf) anerkennen lassen. Für Handwerksberufe ist die Handwerkskammer (HWK) die zuständige Stelle. Sie führt das Verfahren im Rahmen des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BQFG) durch und erlässt Bescheide über Gleichwertigkeit oder - bei festgestellten wesentlichen Unterschieden der Ausbildungsinhalte - über teilweise Gleichwertigkeit.
  • Liegt eine teilweise Gleichwertigkeit vor, kann die Fachkraft innerhalb eines Beschäftigungsverhältnisses in Ihrem Betrieb eine betriebliche und/oder überbetriebliche Anpassungsqualifizierung absolvieren und so die wesentlichen Unterschiede ausgleichen.
  • Der Qualifizierungsplan hierfür wird in Abstimmung mit Ihrem Betrieb von der Handwerkskammer erstellt.
  • Nach Abschluss der Anpassungsqualifizierung kann bei der Handwerkskammer ein Folgeantrag gestellt werden, um die volle Gleichwertigkeit des im Ausland erworbenen Berufsabschlusses zu erlangen.
  • Sie unterstützen und begleiten die ausländische Fachkraft dabei, den Qualifizierungsplan zu absolvieren.
  • Tätigkeiten und der Erwerb von Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten werden von der künftigen Fachkraft in einem Dokumentationsheft festgehalten und von Ihnen wöchentlich gegengezeichnet. Nach Abschluss der betrieblichen Qualifizierung bestätigen Sie als qualifizierendes Unternehmen durch eine Qualifizierungsbestätigung, dass die Ausbildungsinhalte aus dem Qualifizierungsplan durch Sie vermittelt wurden.
  • Sofern die ausländische Fachkraft laut Qualifizierungsplan zusätzlich überbetriebliche Lehrlingsunterweisungen zu absolvieren hatte, erhält sie darüber Nachweise von der Handwerkskammer.
  • Die ausländische Fachkraft reicht alle Nachweise bei der Handwerkskammer ein und stellt einen Folgeantrag. Nach Prüfung der Unterlagen, erhält sie einen Bescheid über volle Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf.
  • Ihrem Betrieb steht nun eine qualifizierte und eingearbeitete Fachkraft zur Verfügung.
  • Falls Ihre Fachkraft vor Start der Anpassungsqualifizierung noch im Ausland lebt, beraten wir Sie zusätzlich gerne zu allen Fragen rund um das Thema Fachkräfteeinwanderung

Zwei Personen einer KFZ-Werkstatt stehen unter einem Auto auf der Hebebühne und reparieren es.
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