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Nachqualifizierung ausländischer Fachkräfte

Angesichts des akuten Fachkräftemangels sind ausländische Handwerkerinnen und Handwerker für viele Betriebe eine immer wichtigere Zielgruppe. Damit der Abschluss einer ausländischen Fachkraft auch in Deutschland anerkannt wird, muss sie jedoch zunächst ein berufliches Anerkennungsverfahren durchlaufen.

Oft wird in diesem Verfahren nur eine teilweise Gleichwertigkeit des ausländischen Abschlusses festgestellt. Ist dies der Fall, besteht die Möglichkeit einer betrieblichen Anpassungsqualifizierung (kurz APQ), mit der die volle Gleichwertigkeit mit dem passenden deutschen Referenzberuf erreicht werden kann.

Mit dem Projekt "Chance M+ Handwerk“ unterstützt die Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz ausländische Fachkräfte mit teilweiser Gleichwertigkeit ihres Abschlusses, die bei einem regionalen Handwerksbetrieb eine Anpassungsqualifizierung absolvieren möchten. In Abstimmung mit dem Betrieb wird ein Qualifizierungsplan entwickelt, der es ermöglicht, die noch fehlenden Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten zu erwerben. 

Für Fachkräfte aus Drittstaaten ist eine volle Gleichwertigkeit ihrer Abschlüsse in vielen Fällen die zentrale Voraussetzung für einen langfristigen Aufenthalt in Deutschland. Indem das Projekt „Chance M+ Handwerk“ diese Fachkräfte auf dem Weg zur vollen Gleichwertigkeit begleitet, ermöglicht es erfolgreiche Einwanderungsprozesse und leistet so einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung im ostbayerischen Handwerk.

  Ansprechpartner

Schreiner Jakob_zuschnitt Studioline Passau

Jakob Schreiner

Projektleiter Projekt Chance M+ Handwerk (Niederbayern und Oberpfalz)

Tel. 0851 5301-170

Fax 0851 5301-281170

jakob.schreiner--at--hwkno.de





Unsere Unterstützung für ausländische Fachkräfte

Sie haben einen Bescheid über teilweise Gleichwertigkeit Ihres Berufsabschlusses von der Handwerkskammer erhalten? Mit einer Anpassungsqualifizierung können Sie eine volle Berufsanerkennung erreichen.

  • Wir beraten Sie und Ihren Betrieb zur Nachqualifizierung.
  • Wir erstellen zusammen mit Ihrem Betrieb einen Qualifizierungsplan.
  • Wir finden passende überbetriebliche Kurse bei der Handwerkskammer für Sie.
  • Wir helfen bei der Suche nach passenden Sprachschulen für Deutschkurse.
  • Wir unterstützen Sie während der gesamten Zeit der Nachqualifizierung.
  • Wir vermitteln eine Kompetenzfeststellung, wenn Sie keinen formellen Abschluss, aber viel Berufserfahrung haben.




Ihr Mehrwert als Betrieb

Mit der Anpassungsqualifizierung in Ihrem Betrieb ermöglichen Sie einer ausländischen Fachkraft, die volle Anerkennung ihrer Berufsqualifikation zu erlangen. Hierdurch haben Sie die Chance, eine vollwertige Fachkraft zu gewinnen und langfristig an Ihren Betrieb zu binden.

  • Fachkräfte mit einem im Ausland erworbenen Berufsabschluss können die Gleichwertigkeit ihrer ausländischen Berufsqualifikation mit dem entsprechenden deutschen Berufsabschluss (Referenzberuf) anerkennen lassen. Für Handwerksberufe ist die Handwerkskammer (HWK) die zuständige Stelle. Sie führt das Verfahren im Rahmen des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BQFG) durch und erlässt Bescheide über Gleichwertigkeit oder - bei festgestellten wesentlichen Unterschieden der Ausbildungsinhalte - über teilweise Gleichwertigkeit.
  • Liegt eine teilweise Gleichwertigkeit vor, kann die Fachkraft innerhalb eines Beschäftigungsverhältnisses in Ihrem Betrieb eine betriebliche und/oder überbetriebliche Anpassungsqualifizierung absolvieren und so die wesentlichen Unterschiede ausgleichen.
  • Der Qualifizierungsplan hierfür wird in Abstimmung mit Ihrem Betrieb von der Handwerkskammer erstellt.
  • Nach Abschluss der Nachqualifizierung kann bei der Handwerkskammer ein Folgeantrag gestellt werden, um die volle Gleichwertigkeit des im Ausland erworbenen Berufsabschlusses zu erlangen.
  • Sie unterstützen und begleiten die ausländische Fachkraft dabei, den Qualifizierungsplan zu absolvieren.
  • Tätigkeiten und der Erwerb von Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten werden von der künftigen Fachkraft in einem Dokumentationsheft festgehalten und von Ihnen wöchentlich gegengezeichnet. Nach Abschluss der betrieblichen Qualifizierung bestätigen Sie als qualifizierendes Unternehmen durch ein aussagekräftiges Arbeitszeugnis, dass die Ausbildungsinhalte aus dem Qualifizierungsplan durch Sie vermittelt wurden.
  • Sofern die ausländische Fachkraft laut Qualifizierungsplan zusätzlich überbetriebliche Lehrlingsunterweisungen zu absolvieren hatte, erhält sie darüber Nachweise von der Handwerkskammer.
  • Die ausländische Fachkraft reicht alle Nachweise bei der Handwerkskammer ein und stellt einen Folgeantrag. Nach Prüfung der Unterlagen, erhält sie einen Bescheid über volle Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf.
  • Ihrem Betrieb steht nun eine qualifizierte und eingearbeitete Fachkraft zur Verfügung.
  • Falls Ihre Fachkraft vor Start der Anpassungsqualifizierung noch im Ausland lebt, beraten wir Sie zusätzlich gerne zu allen Fragen rund um das Thema Fachkräfteeinwanderung

Mechaniker bei der Reparatur oder Inspektion eines Autos auf einer Hebebühne. Schlagwort(e): Auto, Autohaus, Kunde, Mechaniker, Mechatroniker, Werkstatt, Rep, Frau, weiblich, weibliche, Mann, männlich, männlicher
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UBAconnect: Unternehmen und Fachkräfte finden zusammen

Sie suchen nach gut ausgebildetem Personal und wären bereit, eine Fachkraft aus dem Ausland zu qualifizieren und im Anschluss für Ihren Betrieb zu gewinnen? Die Plattform UBAconnect will Unternehmen mit geeigneten Fachkräften für die Durchführung Nachqualifizierungen im Rahmen der beruflichen Anerkennung zusammenbringen.

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Arbeitgebersiegel

Das Siegel "Wir fördern Anerkennung" zeichnet Unternehmen aus, die auf herausragende Art und Weise Beschäftigte im Verfahren der Berufsanerkennung ihrer ausländischen Berufsabschlüsse unterstützt haben.

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Das Projekt Chance M+ Handwerk (Niederbayern und Oberpfalz) wird im Rahmen des Förderprogramms „Förderprogramm IQ - Integration durch Qualifizierung“ durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert und vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge administriert. Partner in der Umsetzung sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Arbeit.

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