Feststellung der Gleichwertigkeit im Ausland erworbener AusbildungsnachweiseAnerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
Wenn Sie im Ausland einen Berufsabschluss erworben haben, können Sie nach dem Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz – BQFG) eine Gleichwertigkeitsfeststellung für Ihre ausländische Qualifikation beantragen.
Die Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz ist dann die zuständige Stelle, wenn Sie im Kammerbezirk Niederbayern-Oberpfalz arbeiten oder künftig dort arbeiten möchten und eine Berufsqualifikation in einem Handwerksberuf erworben haben.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Vorbereitung Ihres Antrags auf Anerkennung. Unsere Beratungen führen wir persönlich in der Handwerkskammer durch. Wir können Ihnen auch Videoberatungen oder telefonische Beratungsgespräche anbieten.
Die Terminvereinbarung können Sie über die E-Mail-Adresse anerkennung@hwkno.de vornehmen.
Bitte reichen Sie bereits vor dem Beratungstermin die Ihnen vorliegenden Unterlagen bei uns ein, um eine inhaltlich passende Beratung gewährleisten zu können.
FAQ
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Angabe eines Referenzberufs
- Identitätsnachweis (Kopie des Ausweises oder Passes)
- Lückenloser Lebenslauf
- Farbkopie Ihres Diploms in Originalsprache und deutscher Übersetzung
- Farbkopie der Jahreszeugnisse/Fächerübersichten/Transkripte in Originalsprache und deutscher Übersetzung
- Arbeitszeugnisse/Arbeitsbücher mit deutscher Übersetzung
- Bei Abschlüssen aus der Türkei: Sozialversicherungsverlauf und E-Devlet-Auszug
- Wenn der Antragsteller noch im Ausland wohnt: (vorläufiger) Arbeitsvertrag mit einem deutschen Betrieb
Es kann ein Antrag auf Anerkennungszuschuss gestellt werden.
Wenn Sie keinen Berufsabschluss erworben haben, ist die Anerkennung Ihrer Berufserfahrung nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz nicht möglich. In diesem Fall ist ggf. ein Validierungsverfahren möglich.
Weitere Informationen zur Anpassungsqualifizierung finden Sie auf unserer Seite Nachqualifizierung ausländischer Fachkräfte.
- Anerkennungsbescheid
- Qualifizierungsplan
- A2-Deutschzertifikat
- Gehaltsnachweis bei Antragstellern, die über 45 Jahre alt sind
Spätaussiedler
Für Spätaussiedler besteht die Möglichkeit, für ihre beruflichen Prüfungszeugnisse eine Gleichstellung nach dem Bundesvertriebenengesetz zu erhalten. Für die Anerkennung und Gleichstellung im Herkunftsland erworbener Berufsabschlüsse oder Befähigungsnachweise hilft Ihnen Anja Straubinger gerne weiter.
Ansprechpartner
Team Anerkennung
Tel. 0851 5301-135
Fax 0851 5301-281132
anerkennung@hwkno.de
Homepage
www.anerkennung-in-deutschland.de