
Unser Beratungsangebot für das Arbeiten in anderen LändernHandwerksleistungen im Ausland – was ist zu beachten?
Ob Montagen, Reparaturen oder komplette Bauprojekte: Wer im Ausland arbeitet, muss landesspezifische Vorschriften beachten. Dies gilt sowohl bei Arbeiten in Drittstaaten als auch bei Handwerksleistungen in EU-Ländern. Wer als Handwerksbetrieb grenzüberschreitend tätig wird, muss nicht nur fachlich gut vorbereitet sein, sondern auch die rechtlichen, steuerlichen und technischen Vorgaben des Ziellandes kennen.
Wir beraten Sie länderspezifisch zu den jeweiligen Meldepflichten, zu den arbeitsrechtlichen Vorgaben, zur Bereithaltung von Unterlagen und geben Hinweise zu steuerlichen Regelungen. Vereinbaren Sie direkt einen Beratungstermin mit uns.
Gewerberechtlich:
In Deutschland gibt es für einige Berufe die Meisterpflicht. Entsprechend gibt es auch in anderen Ländern gewerberechtliche Reglementierungen. Hier gilt es zu prüfen, ob Ihre Tätigkeit im anderen Land reglementiert ist und wenn ja, welche Qualifikationsnachweise (z.B. EU-Bescheinigung ihrer HWK oder Zeugnisse) für eine rechtmäßige Ausführung ggf. nötig sind.
Melde- und Entsendepflichten, Einhaltung Arbeits- und Sozialrechtlicher Vorschriften:
Visa-Bestimmungen spielen vor allem bei Aufträgen außerhalb der EU eine Rolle. In jedem EU-Land gibt es sog. „Entsendemeldungen“, mit denen Sie Ihre Mitarbeiter für den Projektzeitraum melden müssen. Denn, jedes Land will wissen, welche ausländischen Arbeitnehmer wo und wie lange tätig sind, etwa um überprüfen zu können, dass zum Beispiel alle eingesetzten Mitarbeiter sozialversichert sind, dass verbindliche Mindestlöhne bezahlt und die zulässigen Höchst-Arbeitszeiten eingehalten werden. Deshalb muss der Einsatz von Mitarbeitenden in anderen EU-Ländern vor Beginn der Arbeiten angemeldet werden.
Bereithaltung unterschiedlicher Unterlagen:
Neben Mindestlöhnen sind in manchen Ländern auch Vereinbarungen mit Gewerkschaften (zum Beispiel Überstundenregelungen) zu erfüllen. Die Einhaltung der inländischen Bestimmungen soll sicherstellen, dass für Ausländer die gleichen Arbeitsbedingungen gelten wie für die ansässigen Unternehmen und so ein ungleicher Wettbewerb vermieden wird. Hierfür sind verschiedene Unterlagen vorzubereiten, mit denen Sie gegenüber den Kontrollbehörden nachweisen, dass Sie die Regelungen einhalten. Diese können von Land zu Land variieren. Daher helfen wir Ihnen auch dort mit unseren Leitfäden, Infoveranstaltungen oder einer individuellen Checkliste.
Umsatzsteuerliche Abwicklung
Zusätzlich sollten Sie idealerweise schon bei der Angebotserstellung an die Rechnungsstellung und die umsatzsteuerlichen Fragen denken. Abhängig von Ihrer Tätigkeit und dem Leistungsort entscheidet sich, wie die Rechnung zu stellen ist.
Unterschiedliche Regelungen erfordern individuelle Beratung. Wir unterstützen Sie gerne Schritt für Schritt und prüfen mit Ihnen die oben genannten Punkte.
Vereinbaren Sie jetzt einen kostenfreien Beratungstermin.
Ansprechpartner
Abteilungsleiterin
Tel. 0941 7965-217
Fax 0941 7965-281217