Der schnellste Weg zum AusbildungsvertragLehrvertrag - online
Nach dem Ausdrucken bitte Unterschriften und Anlagen nicht vergessen!
Bitte reichen Sie alle Exemplare bei der Handwerkskammer in Passau ein.
(Nikolastraße 10, 94032 Passau)
Bitte beachten Sie vor Abschluss ihres Lehrvertrages eventuelle Fördermöglichkeiten.
Förderprogramm "Fit for Work"
Die Bayerische Staatsregierung fördert die betriebliche Ausbildung von Jugendlichen. Weitere informationen finden Sie auf unserer Seite „Fit for Work – Chance Ausbildung“
Ansprechpartner:
Sie haben Fragen zum Lehrvertrag? Wir sind gerne für Sie da:
Landkreis KEH, NM, R, TIR
Landkreis und Stadt PA
Landkreis DEG, FRG
Landkreis AM, AS, CHA, NEW, REG, SAD, WEN
Landkreis DGF, LA, PAN, SR
Ausbildungsnavigator
Sie Fragen sich wo Ihr Azubi in die Berufsschule muss, welche ÜLU-Kurse zu besuchen sind oder wie hoch die aktuelle Vergütung ist? Mit dem Ausbildungsnavigator der Handwerkskammer können Sie all diese Informationen rund um die Uhr abrufen.
Exklusiver Kundenbereich: Anmelden lohnt sich!
Noch bequemer und schneller wird es für Sie, wenn Sie einen kostenlosen Login für den Exklusiven Kundenbereich der Handwerkskammer anlegen und diesen dort einmalig mit Ihren Betriebsdaten verknüpfen. Ihre Betriebsdaten werden dann automatisch in das Formular übernommen.
Nutzen Sie die Vorteile unseres Kundenportals
Exklusiver Kundenbereich
Link zur kostenlosen Registrierung
Nach der erfolgreichen Registrierung ist eine Verknüpfung ihrer Betriebsdaten mit einer PIN möglich.
Hier können Sie die Freischaltung beantragen.
Urlaubsanspruch
Um für Klarheit beim Urlaubsanspruch zu sorgen, sind beim Lehrvertrag online die Urlaubstage für jedes Kalenderjahr der Ausbildung anzugeben.
Bitte tragen Sie entweder Werktage oder Arbeitstage ein!
Der Urlaubsrechner der Handwerkskammer (Excel-Tabelle) bietet Ihnen eine Hilfestellung bei der Berechnung des jeweiligen Urlaubsanspruches. Er stellt eine kostenlose Orientierungshilfe für die Mitglieder dar. Wir haften nicht für falsche Eingaben oder Fehlbedienungen.
Arbeitgebernummer der Agentur für Arbeit
Die Arbeitgebernummer nach § 18 i SGB IV ist Ihre Betriebsnummer bei der Bundesagentur für Arbeit. Liegt Ihnen diese noch nicht vor, können Sie diese über die Verlinung rechts abrufen.
Agentur für Arbeit
Hier können Sie Ihre Betriebsnummer bei der Agentur für Arbeit beantragen.