Mindestlohn ab 1. Januar 2024Erhöhung des Mindestlohns 2024

Am 26. Juni 2023 hat die Mindestlohnkommission ihren Vierten Beschluss zur Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns gefasst.

Danach wird der gesetzliche Mindestlohn in zwei Schritten erhöht:
zum 1. Januar 2024 auf              12,41 € brutto je Zeitstunde
zum 1. Januar 2025 auf              12,82 € brutto je Zeitstunde

Die dort beschlossene Erhöhung muss von der Bundesregierung noch in einer Mindestlohnanpassungsverordnung umgesetzt werden.

 Bei der alle zwei Jahre zu treffenden Entscheidung über eine Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns prüft die Mindestlohnkommission im Rahmen einer Gesamtabwägung, ob die Höhe des Mindestlohns zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmer/innen beiträgt, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen ermöglicht und die Beschäftigung nicht gefährdet. Dabei bilden die Tariflöhne einen wichtigen Richtwert für die Anpassung.

 

Bitte beachten Sie

In einigen Handwerken gelten tarifliche Mindestlöhne. Ein Teil dieser Mindestlohntarifverträge ist gemäß Tarifvertragsgesetz, Arbeitnehmerentsendegesetz oder Arbeitnehmerüberlassungsgesetz für allgemeinverbindlich erklärt worden und damit für alle unter ihren Geltungsbereich fallenden Arbeitgeber und Arbeitnehmer zwingend anzuwenden. Soweit keine Allgemeinverbindlichkeit vorliegt, kann sich eine Bindung an einen Mindestlohntarifvertrag auch aus einer beidseitigen Tarifgebundenheit von Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgrund einer Innungsmitgliedschaft des Arbeitgebers und Gewerkschaftsangehörigkeit des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin ergeben. Auch bei einer entsprechenden Bezugnahmeklausel auf einen solchen Tarifvertrag im Arbeitsvertrag ist ein eventuell bestehender Mindestlohntarifvertrag vor dem gesetzlichen Mindestlohn zu beachten.

 

Hinweis für das Friseurhandwerk

Der derzeit gültige Tarifvertrag für das Friseurhandwerk liegt in manchen Lohngruppen noch unter dem gesetzlichen Mindestlohn. Seit 01.07.2022 greift jedoch die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohnes, welcher seit 01.10.2022  12,00 Euro (brutto/Stunde) beträgt und mit Wirkung vom 01.01.2024 auf 12,41 Euro (brutto/Stunde) erhöht wird.

Das gilt, bis ein neuer, allgemeinverbindlicher Tarifvertrag für das Friseurhandwerk vorliegt.

 Ansprechpartner

Gabriele Moser

Rechtsassessorin

Tel. 0941 7965-227

Fax 0941 7965-281227

gabriele.moser--at--hwkno.de

Leon Kapfelsperger

Rechtsassessor

Tel. 0941 7965-190

Fax 0941 7965-281190

leon.kapfelsperger--at--hwkno.de



 Hinweis

Bitte informieren Sie sich bei uns, ob ein Mindestlohntarifvertrag auf Sie Anwendung findet.



  Link

Mindestlohn-Kommission