Wichtige Faktoren bei der Kalkulation des StundenverrechnungssatzesDer Stundenverrechnungssatz

In vielen Branchen des Handwerks wird bei der Auftragskalkulation mit Stundenverrechnungssätzen gearbeitet. Dieser Preis pro Arbeitsstunde muss kostendeckend und gewinnbringend sein. Der Stundenverrechnungssatz muss betriebsindividuell kalkuliert werden. Dies erfolgt unabhängig vom Marktpreis.

Sollte der kalkulierte Stundenverrechnungssatz (Preisuntergrenze) größer sein als der am Markt erzielbare, besteht Handlungsbedarf!

Unabhängig von dem angewandten Berechnungsverfahren sind bei der Stundenverrechnungssatzkalkulation folgende Faktoren zu berücksichtigen:


Kostenplanung

Welche Kosten im Betrieb anfallen liefert größtenteils die Buchführung. Da dies Vergangenheitswerte sind, gilt es, die in Zukunft anfallenden Kosten daraus abzuleiten. Eine regelmäßige Kostenplanung sorgt für die Aktualität Ihrer Kalkulation. Eintretende Kostenänderungen führen zu falschen oder ungenauen Größen bei der Kalkulation. Grundlage der Kalkulation ist daher eine möglichst exakte Kostenplanung.

Notwendiger Gewinn

Der notwendige Gewinn muss das allgemeine Unternehmerwagnis, das sich aus Konjunkturschwankungen, plötzlichen Nachfrageverschiebungen sowie dem technischen Fortschritt und ähnlichen Faktoren ergibt, abgelten. Außerdem sichert er die zukünftige Investitionsfähigkeit ab. Dieser kalkulatorische Mindestgewinn fließt als Jahreswert in die Kalkulation mit ein.

Verrechenbare Arbeitsstunden

Um zum kalkulatorisch notwendigen Stundenverrechnungssatz zu kommen, müssen die geplanten Kosten und der notwendige Gewinn auf die verrechenbaren Stunden umgelegt werden. Die verrechenbaren Stunden müssen sorgfältig, betriebsindividuell ermittelt werden und sind abhängig von der Anzahl der produktiv Beschäftigten und dem Auslastungsgrad in Ihrem Betrieb. 

Kontrolle

Es ist zu empfehlen, die Plangrößen regelmäßig (jährlich) zu überprüfen und anzupassen, damit die Kalkulation auch bei eintretenden Kostenänderungen aktuell ist und der Stundenverrechnungssatz kostendeckend und gewinnbringend bleibt. Bei unterjährig auftretenden größeren Kostenänderungen muss die Anpassung dann auch unterjährig geschehen.

 Ansprechpartner

Die Betriebsberater Ihrer Handwerkskammer



Tipp

Ein durchgängiges Rechenbeispiel finden Sie in unserem exklusiven Kundenbereich.