Eine 2-Euro-Münze liegt auf mehreren aufgefächerten Euro-Geldscheinen.
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Beratertag zur Regionalförderung

Beratungssprechtag

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Mitarbeiter der Regierung der Oberpfalz werden am 22. April 2026 am Landratsamt Cham einen Beratertag mit individuellen Beratungsterminen für Unternehmen anbieten. Unternehmen, die konkrete Investitionen planen und unter die Kriterien der Regionalförderung fallen, können an diesem Tag einen Beratungstermin vor Ort vereinbaren. 

Empfehlenswert ist es, zum Termin bereits die letzten drei steuerrechtlichen Jahresabschlüsse mitzubringen, damit die Beratung zur Förderung möglichst genau erfolgen kann.

Grundlegende Fördervoraussetzungen:

Fördergegenstand

Gefördert werden einzelbetriebliche Investitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens, z. B. Errichtungs- und Erweiterungsinvestitionen, von gewerblichen Unternehmen aus den Bereichen Industrie, Handwerk, Tourismus und sonstige Dienstleistungen.

Es ist zu beachten, dass unter anderem folgende Branchen nicht förderfähig sind:

  • Land- und Forstwirtschaft, Aquakultur, Fischerei
  • Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden, Stahlindustrie
  • Energieversorgung, Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung
  • Baugewerbe (Hochbau und Tiefbau, vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation und sonstiges Ausbaugewerbe)
  • Einzelhandel, Transport- und Lagergewerbe
  • Gesundheits- und Sozialwesen
  • Kunst, Unterhaltung und Erholung
  • Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
  • Unternehmensberatung, Freiberufler
  • Erbringungen von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen
  • Grundstücks- und Wohnungswesen
  • Unternehmen in Schwierigkeiten
     

Förderkonditionen

  • Kleine Unternehmen (bis 49 Mitarbeiter): bis zu 20 Prozent Investitionszuschuss
  • Mittlere Unternehmen (bis 249 Mitarbeiter): bis zu 10 Prozent Investitionszuschuss
  • Große Unternehmen (250 Mitarbeiter und mehr) können keine Regionalförderung beantragen.

Höhere Fördersätze sind bei Transformationsvorhaben hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft für spezifische Investitionskosten (Investitionsvorhaben mit besonderen Umweltschutzeffekten, mit besonderen Energieeffizienzeffekten oder zur Deckung des Energieeigenbedarfs aus erneuerbaren Quellen) möglich.

Mindestinvestitionsvolumen: 200.000 Euro

Beim Sonderprogramm „Schwelleninvestitionen in Kleinstbetrieben“ (bis 9 Mitarbeiter) 100.000 Euro.
Bei Tourismusbetrieben gelten niedrigere Schwellen.

Anmeldung

Für eine Anmeldung bitten wir um folgende Informationen:

  • Firmenname
  • Branche
  • Investitionsort
  • geschätzte Investitionssumme
  • geplante Maßnahme
  • Anzahl der Mitarbeiter
  • Kontaktdaten: Ansprechpartner mit Tel-Nr. und Email-Adresse

Kontakt:

Susanne Erhard

Betriebsberaterin

Tel. 09971 840-120

susanne.erhard--at--hwkno.de



Wann: 22.04.2026

Wo: Landratsamt Cham, Rachelstraße 6, 93413 Cham

Veranstalter: Regierung zur Regionalförderung

Anfahrtsplan: