Elektronische Zeiterfassung und Einführung einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit sind geplantNeuer Referentenentwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes
Die Arbeitgeber sind bereits verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit ihrer Beschäftigten zu erfassen. In dem Beschluss des BAG (vom 13. September 2022, 1 ABR 22/21) – siehe hierzu unseren Artikel Arbeitgeber müssen Arbeitszeit erfassen - wurde zwar ausdrücklich festgehalten, dass Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit erfasst und aufgezeichnet werden müssen. Bisher gab es jedoch noch keine verpflichtenden Vorgaben bezüglich des „Wie“, also in welcher Form und bis wann Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit dokumentiert werden müssen.
Bereits in einem am 18. April 2023 vom damaligen Bundesarbeitsminister Heil vorgelegten Referentenentwurf war u. a. vorgesehen, dass die Arbeitszeit zukünftig elektronisch erfasst werden solle. Dieser Entwurf wurde auf Eis gelegt und zunächst nicht mehr weiter verfolgt.
Nun wurde am 18. Juni 2026 ein neuer Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften bekannt. Auch laut diesem soll die Arbeitszeiterfassung elektronisch erfolgen. Damit reagiert das Bundesarbeitsministerium auf die Rechtsprechung des EuGH, wonach ein objektives, verlässliches und zugängliches System eingeführt werden müsse, mit dem die von Arbeitnehmern geleistete tägliche Arbeitszeit dokumentiert werden könne.
Nachfolgend fassen wir für Sie die wesentlichen Inhalte des Referentenentwurfs zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes zusammen:
Da es sich hier um einen Referentenentwurf und damit erst um den ersten Schritt im Gesetzgebungsprozess handelt, sind noch etliche Stationen wie bspw. Länder- und Verbändebeteiligung, Ressortabstimmung zu durchlaufen. Sobald uns weitere Informationen vorliegen, werden wir an dieser Stelle hierüber berichten.
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Achtung
Die bisher schon bestehenden Dokumentationspflichten etwa nach dem Mindestlohn- oder Arbeitnehmerentsendegesetz sind weiterhin zu beachten.