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Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) warntNeue Betrugsmasche mit angeblichen Rechnungen der DGUV und BGN

Derzeit versenden Kriminelle deutschlandweit postalisch oder per E-Mail Schreiben mit gefälschtem Absender der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN). Die Mails enthalten Anschreiben und Rechnung und richten sich nicht nur an Betriebe aus dem Gastgewerbe, sondern auch an Unternehmen anderer Gewerbezweige.

Die derzeit bekannten Betreffzeilen variieren von

  • „Schreiben der DGUV zur Einführung des Präventionsmoduls 2025 – Handlungsbedarf“ oder auch
  • „Pflicht zur Teilnahme am DGUV-Präventionsmodul – jetzt umsetzen“ bis hin zu
  • "Einführung des digitalen Präventionsmoduls zum 1. Juli 2025, Verpflichtende Teilnahme für alle Mitgliedsunternehmen - inkl. Beitragssenkung“ oder
  • "DGUV-Präventionsmodul 2025 - Zustellung von Schreiben und Rechnung". 

Weitere Varianten sind möglich. 

Darin werden Betriebe über eine angeblich bestehende, verpflichtende Teilnahme an einem Präventionsmodul der DGUV informiert und zur Zahlung einer Teilnahmegebühr an die Berufsgenossenschaft aufgefordert. Ein so genanntes Präventionsmodul der DGUV existiert nicht.

Diese Schreiben sind mit hoher krimineller Energie gefälscht. Sowohl das Anschreiben als auch die Rechnung enthalten eine angebliche BGN-Telefonnummer, unter der sich die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe meldet. Vermutlich landen diese Anrufe in einem Call-Center im Ausland, die Verbrecher haben offensichtlich einen enormen Aufwand betrieben. Auch die E-Mail-Adresse, die in den Schreiben angegeben ist, ist falsch. Die verwendete Adresse „berufsgenossenschaft-nahrungsmittel-gastgewerbe.com“ wird auf die tatsächliche Seite der BGN weitergeleitet – auch dies ein Täuschungsmanöver. Mittlerweile variieren die verschiedenen Domain-Namen, hiergegen hat die BGN entsprechende Maßnahmen eingeleitet. 

In den bisher bekannt gewordenen Fällen handelt es sich um Mitgliedsbetriebe der BGN, es sind jedoch aus unserem Kammerbezirk schon weitere Branchen betroffen.

Die Strafverfolgungsbehörden sind informiert, die BGN unternimmt alle möglichen rechtlichen Schritte – auch, um einen eventuellen Schaden für die Mitgliedsbetriebe möglichst klein zu halten. Sollten Sie bereits Zahlungen geleistet haben, melden Sie sich bitte per E-Mail an kommunikation@bgn.de. Die BGN rät in diesen Fällen dringend zur Anzeige und teilt Ihnen dann das entsprechende Aktenzeichen sowie den Mailkontakt der Strafverfolgungsbehörden mit.

Wenn Zweifel bestehen: Die Präventions-Hotline der BGN beantwortet unter 0621 4456-3517 alle Fragen, ob ein Anruf oder ein Schreiben tatsächlich von der BGN in Auftrag gegeben wurde.

Fragen beantwortet auch die Infoline der gesetzlichen Unfallversicherung unter der kostenfreien Rufnummer 0800 60 50 40 4 beziehungsweise unter info@dguv.de

Auf der Seite des BGN finden Sie weitere Informationen und eine Darstellung der gefälschten Schreiben.

Bei Unsicherheiten wenden Sie sich gerne auch an Claudia Kreuzer-Marks (Oberpfalz) oder Markus Scholler (Niederbayern).

 Ansprechpartner

Fragen beantworten Ihnen gerne Claudia Kreuzer-Marks (Oberpfalz) und Markus Scholler (Niederbayern).

Markus Scholler

Rechtsassessor

Tel. 0851 5301-112

markus.scholler--at--hwkno.de



 Wichtig

Leisten Sie keine Zahlungen!
Die BGN versendet grundsätzlich keine Rechnungen für Materialien.



 Hotline und Infos

Präventions-Hotline der BGN 0621 4456-3517

Infoline der gesetzlichen Unfallversicherung
0800 60 50 40 4 oder info@dguv.de