Informationspflichten im geschäftlichen Alltag

Handwerksbetriebe haben in vielen Bereichen Informationspflichten zu erfüllen. Dies betrifft vor allem die Arbeitnehmer als auch Verbraucherkunden.

Mit dem Inkrafttreten der neuen EU-Produktsicherheitsverordnung am 13. Dezember 2024, kamen neue Informationspflichten für Unternehmen hinzu, die Verbraucherprodukte per Fernabsatz verkaufen. Des Weiteren wurde mit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV ab 1. Januar 2025 die digitale Übermittlung von Arbeitsverträgen im Nachweisgesetz ermöglicht.
Durch die Umsetzung der Recht-auf-Reparatur-Richtlinie kommen voraussichtlich ab 31. Juli 2026 weitere Informationspflichten hinsichtlich der Nacherfüllung im Rahmen von Kaufverträgen hinzu. Ab dem 27. September 2026 müssen Betriebe Informationen über die Gewährleistung und falls vorhanden über die freiwilligen Herstellergarantien in einem Label darstellen.

Der Zentralverband des Handwerks (ZDH) hat zu den Informationspflichten sein Merkblatt aktualisiert, das Sie im Downloadbereich finden.

 Ansprechpartner

Fragen beantworten Ihnen gerne Claudia Kreuzer-Marks (Oberpfalz) und Markus Scholler (Niederbayern).

Markus Scholler

Rechtsassessor

Tel. 0851 5301-112

markus.scholler--at--hwkno.de



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