Regelungen bei Fernabsatzverträgen und Verträgen außerhalb der eigenen Geschäftsräume geändertGesetz zur Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften

Das Gesetz enthält verschiedene Reglungen, welche auch Handwerksbetriebe bei der Abwicklung der Verträge betreffen (insbesondere die Regelungen zum Erlöschen des Widerrufsrechts sowie der Wertersatz bei Widerruf durch den Verbraucher). Die für das Handwerk wesentlichen Änderungen sind nachfolgend dargestellt.

 

1. Informationspflichten bei Verbraucherverträgen

Die Informationspflichten, die der Unternehmer bei Verbraucherverträgen zu erfüllen hat, wurden teilweise geändert.

Die bisherige Informationspflicht über die Identität des Unternehmers wurde neu formuliert.

Es ist stets eine Telefonnummer anzugeben. Die Pflicht, gegebenenfalls die Faxnummer angeben zu müssen, entfiel hingegen.

 

2. Erlöschen des Widerrufsrechts des Verbrauchers bei Fernabsatzverträgen und
     Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurden

Nach wie vor kann das Widerrufsrecht bei Dienstleistungen erlöschen, wenn der Verbraucher die Ausführung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist wünscht. Unter Dienstleistungen werden Werk- und Bauleistungen verstanden. Das Erlöschen des Widerrufsrechts des Verbrauchers wurde aber neu formuliert.

Bei Verträgen, in denen sich der Verbraucher zur Zahlung eines Preises verpflichtet hat, erlischt das Widerrufsrecht des Verbrauchers mit der vollständigen Leistungserbringung durch den Unternehmer.

Voraussetzung ist aber:

  • Der Verbraucher hat vor dem Ablauf der Widerrufsfrist einer vorzeitigen Leistungserbringung zugestimmt.
  • Ist ein solcher Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen worden, dann muss der Verbraucher die Zustimmung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln (beispielsweise auf Papier oder per E-Mail).
  • Außerdem muss der Verbraucher bestätigen, dass er vom Erlöschen des Widerrufsrechts bei vollständiger Leistungserbringung Kenntnis hat.

Bei einem Vertrag, bei dem der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich aufgefordert hat, ihn aufzusuchen, um Reparaturarbeiten auszuführen, erlischt das Widerrufsrecht mit der vollständigen Erbringung der Dienstleistung, wenn:

  • der Verbraucher vor dem Ablauf der Widerrufsfrist einer vorzeitigen Leistungserbringung zugestimmt hat und
  • der Verbraucher bei einem Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen die Zustimmung auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt hat.

 

3. Wertersatz beim Widerruf

Der Wertersatz bei Waren und Dienstleistungen wird in einer gesonderten Regelung behandelt.

 

Bei Waren gilt:

Der Verbraucher hat Wertersatz für einen Wertverlust der Ware zu leisten, wenn:

  • der Wertverlust auf einen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren nicht notwendig war, und
  • der Unternehmer den Verbraucher über dessen Widerrufsrecht und deren Folgen (somit auch den Wertersatz) unterrichtet hat.

 

Bei Dienstleistungen gilt:

Der Verbraucher hat Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Dienstleistungen, für die der Vertrag die Zahlung eines Preises vorsieht, zu leisten, wenn:

  • der Verbraucher ausdrücklich den Leistungsbeginn vor Ablauf der Widerrufsfrist verlangt hat,
  • bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag dieses Verlangen auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt hat und
  • der Unternehmer den Verbraucher über dessen Widerrufsrecht und deren Folgen (somit auch den Wertersatz) unterrichtet hat.

Bei der Berechnung des Wertersatzes ist der vereinbarte Gesamtpreis zu Grunde zu legen. Ist der vereinbarte Gesamtpreis unverhältnismäßig hoch, so ist der Wertersatz auf der Grundlage des Marktwerts der erbrachten Leistung zu berechnen.



4. Rücksendung der verkauften Ware bei Widerruf

Der Verbraucher trägt die Kosten der Rücksendung der Ware, wenn er hierzu vom Unternehmer im Rahmen der Widerrufsbelehrung informiert wurde.

Es besteht keine Pflicht zur Rücksendung, wenn der Unternehmer die Abholung der Ware anbietet.

Hat der Unternehmer bei Verträgen außerhalb von Geschäftsräumen die Ware zum Verbraucher gebracht, muss er diese auch auf eigene Kosten abholen, wenn sich die Ware nicht per Post zurücksenden lässt.

 

5. Musterwiderrufsbelehrung

Die Musterwiderrufsbelehrung wurde an die neuen Regelungen angepasst.

 

Die Regelungen traten am 28. Mai 2022 in Kraft.

Im Downloadbereich finden Sie die geltenden Formulierungen. 

 Ansprechpartner

Fragen beantworten Ihnen gerne Claudia Kreuzer-Marks (Oberpfalz) und Markus Scholler (Niederbayern).

Claudia Kreuzer-Marks

Abteilungsleiterin

Tel. 0941 7965-130

Fax 0941 7965 198

claudia.kreuzer-marks--at--hwkno.de

Markus Scholler

Rechtsassessor

Tel. 0851 5301-112

Fax 0851 5301-103

markus.scholler--at--hwkno.de



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