Feststellung von Kompetenzen
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Feststellung von Kompetenzen

Wer im Ausland bereits eine berufliche Ausbildung absolviert hat, kann sich bei uns beraten lassen, ob und wie diese gegebenenfalls in Deutschland anerkannt werden kann.

Auch wenn keine Nachweise mehr existieren, gibt es Möglichkeiten, bereits erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten feststellen zu lassen und zu nutzen. Auf Antrag kann ein entsprechendes Kompetenzfeststellungverfahren oder eine Qualifikationsanalyse bei der Handwerkskammer durchlaufen werden. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Unser Ansprechpartner zum Thema:



Mehr Informationen zur Anerkennung finden Sie hier und in unserer Informationsbroschüre:

Aufgrund des Integrationsgesetzes haben sich einige Änderungen ergeben. Die Broschüre wird in aktualisierter Version bald wieder hier zu finden sein.