In den Tutorials finden Sie Erklärungen zu den einzelnen Abschnitten des LehrvertragesErklärvideos zum Lehrvertrag online

Tutorial "Lehrvertrag online"

Alle, die den Lehrvertrag online zum ersten Mal ausfüllen, werden mit den Videos Schritt für Schritt beim Ausfüllen des Lehrvertrags unterstützt. Anhand der Einzelclips können Sie sich die Passagen des Ausbildungsvertrages suchen, bei denen Schwierigkeiten auftreten. Im Fließtext finden Sie Hinweise und Tipps, die Ihnen weitere Anregungen und Vorschläge mit auf den Weg geben.
Die ersten Hinweise und Tipps sehen Sie gleich hier:

Hinweis:
Die nachfolgenden Videos sollen Ihnen das Ausfüllen des Lehrvertrags online erleichtern. Sie sollen nicht den Kontakt mit Ihrer Handwerkskammer ersetzen. Bei Anliegen oder Problemen stehen wir Ihnen selbstverständlich weiterhin gerne in unseren Beratungsgesprächen zur Verfügung.

Tipp:
Auf der Rückseite des Berufsausbildungsvertrages stehen alle Rechte und Pflichten für den Ausbildenden - für Sie - sowie für den Auszubildenden.



 Achtung

Der Lehrvertrag online wird derzeit überarbeitet. Die Änderungen werden ergänzt und sind noch nicht vollumfänglich eingearbeitet. Neu ist beispielsweise die Arbeitgebernummer - Infos dazu finden Sie bereits im Fließtext und im ersten Video.



 Downloads





1. Angaben zum Betrieb und Auszubildenden

Zu Beginn des Ausbildungsvertrages tragen Sie die Daten Ihres Betriebes und Auszubildenden ein.

NEU! Bitte beachten: Die Arbeitgebernummer nach § 18 i SGB IV ist Ihre Betriebsnummer bei der Bundesagentur für Arbeit. Liegt Ihnen diese noch nicht vor, können Sie diese bei der Agentur für Arbeit oder beim Steuerberater erfragen.

Hinweis: Egal ob Ihr Auszubildender in einer Ausbildungsstätte oder im Hauptbetrieb ausgebildet wird, der Betrieb/die Filiale muss nach Art und Einrichtung für die Ausbildung geeignet sein. Stellen Sie vor Einstellung Ihres Auszubildenden fest, ob alle Ausbildungsinhalte der Ausbildungsordnung vermittelt werden können. Ebenso muss fachlich sowie persönlich geeignetes Ausbildungspersonal vorhanden sein. Die Erstuntersuchung für Ihren jugendlichen Auszubildenden liegt Ihnen vor.

Tipp: Notieren Sie sich den Termin für eine Nachuntersuchung. Die Nachuntersuchung ist durchzuführen, wenn Ihr Auszubildender - nach einem Jahr Ausbildungszeit - noch keine 18 Jahre alt ist. Den Vordruck zur Nachuntersuchung hat Ihr Azubi oder der Arzt aufbewahrt. Falls der Vordruck nicht auffindbar ist, können Sie das Formular zur Erst- sowie Nachuntersuchung beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt anfordern.



  Video 

Sehen Sie hier ein Video zu den Angaben zum Betrieb und Auszubildenden:

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Links

Gewerbeaufsichtsamt Landshut

Gewerbeaufsichtsamt Regensburg





2. Vertragliche Bestandteile

Als nächstes sind die vertraglichen Bestandteile des Ausbildungsvertrages an der Reihe. Beginnend mit Ausbildungsberuf, Berichtsheftführung und Ausbildungsdauer über die Probezeit und Arbeitszeit bis hin zur Ausbildungsvergütung und sonstigen Vereinbarung.







A) Ausbildungsberuf, Berichtsheftführung und Ausbildungsdauer

Im ersten Clip zu den vertraglichen Bestandteilen geht es um den Ausbildungsberuf, die Berichtsheftführung und die Ausbildungsdauer. Schulische Abschlüsse, eine abgeschlossene Ausbildung oder vorherige Ausbildungszeiten im gleichen Beruf können hier, soweit vom Ausbildenden und Auszubildenden gewünscht, auf die Ausbildungszeit angerechnet werden. Somit kann die reguläre Ausbildungszeit laut Ausbildungsordnung, die automatisch angekreuzt und nicht abzuändern ist, verkürzt werden. Nachträglich kann eine Ausbildung immer noch um 6 Monate verkürzt oder verlängert werden.

Hinweis: Seit 01.10.2018 müssen Sie im Ausbildungsvertrag Angaben zur Führung des Berichtshefts machen. Neu ist die Möglichkeit der elektronischen Berichtsheftführung. Näheres dazu gibt’s im Video! Die ordnungsgemäß geführten Berichtshefte/Ausbildungsnachweise sind von Ihnen - dem Ausbildenden - regelmäßig zu kontrollieren.

Tipp: Besorgen Sie bereits zu Ausbildungsbeginn das Berichtsheft. Wo? Besorgen kann man Berichtshefte/Ausbildungsnachweise bei der Innung bzw. Kreishandwerkerschaft, die berufsspezifische Exemplare bereithält, oder im Buchhandel oder übers Internet.



  Video

Sehen Sie hier ein Video zum Ausbildungsberuf, Berichtsheftführung und Ausbildungsdauer:

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B+C) Probezeit und Ausbildungszeit

Die vertraglichen Bestandteile bestehen auch aus der Probezeit sowie täglichen und wöchentlichen Ausbildungszeit.

Hinweis: Die Probezeit dauert maximal 4 Monate. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn die Probezeit um mehr als 1/3 unterbrochen wurde. Sie verlängert sich dann automatisch um die unterbrochene Zeit. Bei der Arbeitszeit ist bei Jugendlichen das Jugendarbeitsschutzgesetz anzuwenden und bei volljährigen Auszubildenden das Arbeitszeitgesetz. Laut Jugendarbeitsschutzgesetz dürfen Jugendliche max. 8 Stunden täglich und max. 40 Stunden wöchentlich arbeiten.

Die tägliche Arbeitszeit darf bis zu 8,5 Stunden täglich erhöht werden, wenn diese Mehrarbeit innerhalb der gleichen Woche ausgeglichen wird (z. B.: Montag bis Donnerstag 8,5 Stunden und Freitag 6 Stunden). Über 18-jährige dürfen max. 8 Stunden täglich und max. 48 Stunden wöchentlich arbeiten. Es darf bis zu 10 Stunden täglich erhöht werden, wenn diese Mehrarbeit innerhalb von 6 Monaten ausgeglichen wird.

Tipp: Nutzen Sie die Probezeit um festzustellen ob Ihr Auszubildender ausbildungsreif und körperlich sowie geistig für den Ausbildungsberuf geeignet ist. Gespräche mit Auszubildenden, Eltern und auch Berufsschullehrern während und nach er Probezeit können mögliche Probleme und Unklarheiten zu Tage bringen und durch Klärung dieser einen Ausbildungsabbruch vermeiden.

Die Ausbildungsberater der Handwerksammer bieten Mediationsgespräche an, um mit allen Parteien zusammen Themen, vor allem rechtlich, zu klären und einen gemeinsamen Weg zu finden.



  Video

Sehen Sie hier ein Video zur Probezeit und Ausbildungszeit:

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D) Ausbildungsvergütung

Auch die Ausbildungsvergütung ist im Lehrvertrag zu erfassen und wird durch die Handwerkskammer einmalig bei der Eintragung auf Angemessenheit überprüft. Sie hat den jeweils gültigen gesetzlichen bzw. tariflichen Vorgaben zu entsprechen.

Hinweis: Seit 01.01.2020 gibt es eine gesetzliche Mindestausbildungsvergütung. Unter dieser Vergütung darf kein neu abgeschlossener Ausbildungsvertrag mehr liegen. Alles zur Mindestausbildungsvergütung finden Sie nebenstehend.

Tipp: Für die weitere Angemessenheit der Ausbildungsvergütung sind Sie als Ausbildungsbetrieb selbst verantwortlich. Sie können sich bei Ihrer Handwerkskammer oder Innung über die aktuellen Ausbildungsvergütungen informieren sowie eine Anpassung besprechen.



  Video

Sehen Sie hier ein Video zur Ausbildungsvergütung:

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 Downloads



E + F) Urlaub und Sonstige Vereinbarungen

Urlaubsvereinbarung und sonstige Vereinbarungen zum Ausbildungsvertrag schließen den letzten Part der vertraglichen Bestandteile ab.

Hinweis: Bei der Urlaubsberechnung im ersten Ausbildungsjahr ist nicht das Alter des Auszubildenden bei Ausbildungsbeginn entscheidend, sondern das Alter zu Beginn des Kalenderjahres. Oft ist Ihr Auszubildender hier noch jünger und hat somit einen höheren gesetzlichen Urlaubsanspruch.

Tipp: In vielen Branchen gibt es einen tariflichen Urlaubsanspruch. Dieser ist jedoch in den wenigsten Fällen verpflichtend. Sie als Betrieb können auch freiwillig/einzelvertraglich mehr Urlaub gewähren. Alles rund um tarifliche Regelungen erfahren Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch oder bei Ihrer Innung.



  Video

Sehen Sie hier ein Video zu Urlaub und Sonstige Vereinbarungen:

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3. Angaben zum Ausbilder

Im dritten Teil werden die Angaben zum Ausbilder erfasst. Geben Sie an welche Qualifikation der Ausbilder besitzt. In den meisten Fällen ist dies der Meisterbrief. Bitte denken Sie daran, dass bei einem Betriebsleiterwechsel oder bei einer Unternehmensnachfolge auch die Ausbildernachfolge geregelt werden muss und dies der Handwerkskammer mitzuteilen ist.

Hinweis: In meisterpflichtigen Gewerken (Anlage A Handwerksordnung), darf man mit dem Meisterbrief ausbilden. In nicht meisterpflichtigen Gewerken (Anlage B Handwerksordnung) genügt für die Ausbildung der Gesellenbrief im selben Handwerk sowie der Ausbilderschein (Teil IV des Meisterkurses).

Tipp: Prüfen Sie vor Einstellung Ihres Auszubildenden ob Ihr Ausbilder ausbildungsberechtigt ist. Das heißt, dass Ihr Ausbilder fachlich (beispielsweise Meisterbrief) und persönlich (beispielsweise keine Vorstrafen, die das Ausbilden untersagen) geeignet ist. Falls Unklarheiten bestehen, da Ihr Ausbilder andere Qualifikationen besitzt, wie beispielsweise einen Ingenieurstitel, besprechen wir die Ausbildungsberechtigung gerne individuell.



  Video

Sehen Sie hier ein Video zu Angaben zum Ausbilder:

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4. Statistische Angaben Betrieb und Auszubildender

Des Weiteren sind statistische Angaben zu Ihrem Auszubildenden anzuführen.

Hinweis: Achten Sie darauf, dass ausländische Auszubildende eine Beschäftigungserlaubnis haben. Diese muss beispielsweise bei Kontrollen durch Zollämter vorgelegt werden können.



  Video

Sehen Sie hier ein Video zu statistischen Angaben Betrieb und Auszubildender:

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5. Berufsschule und Förderungen

Am Ende angelangt geben Sie die Berufsschule Ihres Auszubildenden an und tragen Sie ein, welche Förderungen ggf. beansprucht werden.

Hinweis: Die Eintragung der Berufsschule ist nicht zugleich die Anmeldung! Das bedeutet, Sie müssen Ihren Auszubildenden separat noch bei der Berufsschule anmelden. Oft geht dies telefonisch oder online. Eine Förderung ist zu erfassen, wenn die Förderung 50 % der monatlichen Kosten deckt. Bitte beachten Sie, dass es sich nicht um ein Umschulungsverhältnis handelt.

Tipp: Aktuelle Förderungen (die nicht im Ausbildungsvertrag einzutragen sind!):

  • Ausbildungsprämie (Corona)
  • Zuschuss zur Ausbildungsvergütung (Corona)
  • fit for work


 Tipp

Infos zu den aktuellen Förderungen erhalten Sie bei unserer Ausbildungsberatung!



Ausbildungsberater

zuständiger Bezirk

Niederbayern
Oberpfalz


  Video

Sehen Sie hier ein Video zu Berufsschule und Förderungen:

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6. Checkliste Ausbildungsvertrag

  Ausbildungsvertrag ist vollständig ausgefüllt

 Alle Vertragsexemplare sind unterschrieben, das bedeutet vom Arbeitgeber und 
    Auszubildenden. Bei minderjährigen Auszubildenden auch der gesetzliche Vertreter. 
    Wenn beide Elternteile erziehungsberechtig sind, haben auch beide Elternteile zu
    unterschreiben.

 Alle Unterlagen sind zur Registrierung an die zuständige Lehrlingsrolle der
    Handwerkskammer geschickt worden.
    Adresse:
    Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz, Nikolastraße 10, 94032 Passau

 Unterlagen:

 4-fache Ausfertigung, optisches/farbliches Erkennungsmerkmal:

- grün: für die Handwerkskammer
- blau: für den Ausbildungsbetrieb
- orange: für den Auszubildenden
- gelb: zur sonstigen Verwendung

  Kopie ärztliche Untersuchung (bei minderjährige Auszubildenden)

  Kopie BGJ Zeugnis (bei Zimmerern und Schreinern)

  Kopie Schulabschlusszeugnis (nur bei Anrechnung auf die Ausbildungszeit!)

  Kopie vorheriger Ausbildungsvertrag
     (nur bei Anrechnung auf die Ausbildungszeit!)

 

  Ein Vertragsexemplar ist dem Auszubildendem bzw. bei minderjährigen
     Auszubildenden den gesetzlichen Vertreten/Eltern, nach der Eintragung bei der
     Handwerkskammer, ausgehändigt worden.



 Downloads



 Achtung

Teilen Sie Änderungen im Ausbildungsverhältnis (neuer Ausbilder, Elternzeit, wesentliche Vertragsänderungen, etc.) der Lehrlingsrolle Ihrer Handwerkskammer mit!



 Hinweis zum Drucken von Ausbildungsverträgen

Um Probleme beim Generieren der Druckversion des Ausbildungsvertrags zu vermeiden, achten Sie darauf, dass in Ihrem Browser die Standardeinstellungen sowohl für Sicherheit als auch für Datenschutz gesetzt sind. 

Bitte stellen Sie auch eventuell verwendete Popup-Blocker auf "Popups zulassen".





7. Anmeldungen

Ihr Auszubildender ist angemeldet bei:

  Berufsschule

  Krankenkasse

  Sozial- bzw. Ausbildungskostenausgleichskasse

 

Ihr Auszubildender ist auch angemeldet, je nach Ihrer handwerklichen Tätigkeit, bei:

  SOKA-Bau bei Betrieben im Bauhauptgewerbe       

  Lohnausgleichskasse des Dachdecker-Handwerks bei Betrieben im Dachdecker-
     Handwerk

  bei der Zusatzversorgungskasse des Gerüstbaugewerbes (SOKA-Gerüstbau) bei
     Betrieben im Gerüstbauer-Gewerbe

  bei der Zusatzversorgungskasse des Steinmetz- u. Steinbildhauerhandwerks
     VVaG bei Betrieben des Steinmetz- und Steinbildhauer-Handwerks

  bei der Ausbildungskostenausgleichskasse im Schornsteinfegerhandwerk (AKS)
     GmbH bei Betrieben im Schornsteinfeger-Handwerk

 



Unsere Ansprechpartner Lehrlingsrolle

Sollten trotz der Videos und Ausführungen noch Fragen bestehen, stehen Ihnen unsere Kollegen der Lehrlingsrolle gerne zur Verfügung!



Ansprechpartner
zuständig für folgenden Bezirk
Carina BalzerKEH, NM, R, TIR
Doris Gredler  AM, CHA, NEW, REG, SAD, WEN
Bettina ReischlPA
Tanja MayrhoferDGF, LA, PAN, SR
Ramona UrlbauerDEG, FRG