Steuer- und abgabenfreie Prämie für BeschäftigteEntlastungsprämie ist endgültig gescheitert

Am 24. April 2026 hat der Bundestag eine steuer- und abgabenfreie Entlastungsprämie für Arbeitnehmer/innen in Höhe von bis zu 1.000,- Euro beschlossen. Der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 diesem Gesetzesentwurf aber nicht zugestimmt, da unter anderem die Finanzierung nach Ansicht der Bundesländer einseitig zu Lasten der Kommunen und Länder gegangen wäre und vor allem auch kleine und mittlere Betriebe – wie auch öffentliche Arbeitgeber - die wirtschaftliche Belastung massiv kritisierten. Ohne die Zustimmung des Bundesrats entfaltet die geplante Gesetzesänderung jedoch keine Wirkung.
Der Koalitionsausschuss hat nun entschieden, auch keinen Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat einzuberufen und die Entlastungsprämie damit nicht weiter zu verfolgen. Die Entlastungsprämie ist damit vom Tisch.

Zweck der Prämie sollte die Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise aufgrund des Iran-Kriegs sein.

Die Änderung des Einkommenssteuergesetzes hat in dem neuen § 3 Nr. 11 d EStG die Möglichkeit für Arbeitgeber vorgesehen, den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen eine solche Prämie in Form von Zuschüssen und Sachbezügen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zu gewähren. Die Prämie wäre eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers gewesen. Steuern und Abgaben wären nicht angefallen.

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