Bundesweite Erfassung von StammdatenEinführung eines Unternehmensbasisregisters
Es wurde durch die Bundesregierung die Einführung eines Unternehmensbasisregisters beschlossen. Damit sollen Unternehmen vor einem hohen Bürokratieaufwand durch mehrmaliges Melden von Stammdaten entlastet werden. In dem Register sollen bundesweit die Stammdaten von allen Unternehmen wie Name, Sitz, Rechtsform und Branche hinterlegt werden. Mit der Aufnahme in das Basisregister wird eine bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer vergeben.
Das Register soll beim Statistischen Bundesamt geführt werden und nach dem Aufbau, der bis 2024 geplant ist, allen angeschlossenen Behörden den Abruf von Daten eines Unternehmens ermöglichen.
Nähere Informationen zum konkreten Ablauf liegen noch nicht vor.
Ansprechpartner
Fragen beantworten Ihnen gerne Claudia Kreuzer-Marks (Oberpfalz) und Markus Scholler (Niederbayern).
Abteilungsleiterin
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