Bayerischer Klimaschutzpreis 2025
Andreas Dengler

WettbewerbBayerischer Klimaschutzpreis

Ob Privatpersonen, Freizeitgruppen, Nachwuchsforschende, Vereine, Betriebe oder Kommunen: Viele Menschen in Bayern engagieren sich bereits im Kleinen und Großen für Klimaschutz und Klimaanpassung. Sie entwickeln innovative Lösungen, neue Technologien und Produkte sowie clevere Strategien, die auch Anderen als Vorbild dienen und zum Nachahmen inspirieren können.

Solche herausragenden Initiativen zeichnet die Bayerische Staatsregierung mit dem Bayerischen Klimaschutzpreis aus. Dieser ist mit einer Gesamtsumme von 25.000 Euro dotiert, die auf mehrere Projekte aufgeteilt werden kann. Die Ausgezeichneten erhalten zudem eine Preisskulptur und einen Imagefilm zu Werbezwecken.

Vergeben wird der Bayerische Klimaschutzpreis sowohl an natürliche Personen (Privatpersonen) als auch an juristische Personen (Unternehmen, Betriebe, Kommunen, eingetragene Vereine etc.), die sich um den Schutz des Klimas oder die Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels besonders verdient machen.

Wer kann teilnehmen?

Alle Personen mit Bezug zu Bayern, die für den Bayerischen Klimaschutzpreis vorgeschlagen wurden. Das bedeutet: Entweder haben die Teilnehmenden ihren dauerhaften Haupt(wohn)sitz im Freistaat oder sie engagieren sich in Bayern für den Klimaschutz oder für die Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels. Die Initiative sollte bereits laufen und messbare Ergebnisse aufweisen. Sie darf zwar bereits beendet sein, muss aber bis in die Gegenwart wirken. Geehrt werden Initiativen mit einem stimmigen Gesamtkonzept.

Eine Teilnahme kann nur über einen Vorschlag erfolgen. Vorschläge können bis einschließlich 31. Januar 2025 über dieses Online-Formular eingereicht werden. 

 Ansprechpartner

Andreas Keller

Bereichsleiter

Tel. 0941 7965-111

Fax 0941 7965-281111

andreas.keller--at--hwkno.de



Frist

Vorschläge können bis 31. Januar 2025 eingereicht werden.



 Weitere Informationen

www.lenk.bayern.de