Vergaben des BundesBundestariftreuegesetz (BTTG)

Das Bundestariftreuegesetz (BTTG) wurde am 26. Februar 2026 im Bundestag verabschiedet. In seiner Sitzung am 27. März 2026 hat der Bundesrat nun dem Gesetzentwurf zugestimmt.

Das Tariftreuegesetz wird voraussichtlich im Laufe des Aprils 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es tritt zum überwiegenden Teil am Tag nach der Verkündung in Kraft. Rechtswirkungen für die Betriebe wird es jedoch erst mit Erlass der ersten Rechtsverordnungen durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) entfalten.

Es regelt die Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge durch den Bund (Bundesministerien, Bundesbehörden oder bundeseigene Unternehmen). Diese dürfen nur noch Aufträge an Unternehmen vergeben, die ihren Beschäftigten Tariflöhne zahlen. Erfasst werden Vergaben von öffentlichen Bau- und Dienstleistungsaufträgen ab einem geschätzten Auftragswert von 50.000 € (ohne Umsatzsteuer). Ausgenommen sind Beschaffungen der Bundeswehr bis 31. Dezember 2032.

Unternehmen müssen schriftlich zusichern, dass sie ihren Arbeitnehmern mindestens den Lohn zahlen, der im einschlägigen Tarifvertrag vorgesehen ist. Die Tariftreue gilt auch für eingesetzte Subunternehmer. Dafür muss Sorge getragen werden, andernfalls haftet der Hauptunternehmer grundsätzlich für die Erfüllung der Zahlungspflicht wie ein selbstschuldnerischer Bürge auf das Nettoentgelt (§ 12 BTTG). Dies gilt nicht nur beim ersten Subunternehmer, sondern auch für weitere eingesetzte Subunternehmer (Kettenhaftung). Keine Haftung besteht, wenn der in den Vergabeverordnungen genannten Präqualifizierungsstellen geeignete Zertifikate vorlegt werden und es damit von der Präqualifikation umfasst ist.

Fazit:

Es geht beim Bundestariftreuegesetz um ein Bundesgesetz, das die öffentlichen Vergaben des Bundes betrifft. Für Ausschreibungen des Landes Bayern oder der Kommunen in Bayern hat dieses Gesetz keine Auswirkung.

Ansprechpartner

Fragen beantworten Ihnen gerne Claudia Kreuzer-Marks (Oberpfalz) und Markus Scholler (Niederbayern).

Markus Scholler

Rechtsassessor

Tel. 0851 5301-112

markus.scholler--at--hwkno.de