Absicherungsmöglichkeiten für selbstständige Handwerkerinnen im Falle einer Schwanger- und MutterschaftSchwanger und selbstständig – was ist zu beachten?
Erwartet eine selbstständige Handwerkerin ein Kind, so stellt dies für sie wegen leider nur unzureichender Unterstützungsleistungen für Unternehmerinnen bei Schwangerschaft und Mutterschaft eine besondere Herausforderung dar. Das Mutterschutzgesetz mit all seinen Regelungen zu Mutterschutzfristen und Beschäftigungsverboten gilt nur für Arbeitnehmerinnen, jedoch nicht für Selbstständige.
Es stellen sich daher viele Fragen wie „Wie erheblich sind die unternehmerischen Risiken bei einem längeren Arbeitsausfall? Wer übernimmt meine Vertretung? Kann ich mich und meinen Betrieb absichern und wenn ja, welche Möglichkeiten stehen mir hierfür zur Verfügung?“
Der Westdeutsche Handwerkskammertag (WHKT) hat hierzu den Folder „Selbständige Handwerkerinnen als (werdende) Mütter - Hinweise zur persönlichen und betrieblichen Absicherung“ erstellt, den Sie im Downloadbereich abrufen können.
Weitere Informationen zu den Absicherungsmöglichkeiten von Unternehmerinnen bei Schwangerschaft und Mutterschaft finden Sie auf der Internetseite des ZDH. Dort wird auch auf die Problematik hingewiesen, dass Fristen und Wartezeiten im Zusammenhang mit dem Abschluss von Krankengeld- oder Krankentagegeldversicherungen zu beachten sind.
Rechtzeitig vorsorgen
Es ist daher wichtig, rechtzeitig vorzusorgen (z. B. mit Bilden von Rücklagen). Informieren Sie sich am besten bereits vor Eintritt einer Schwangerschaft ausreichend z. B. über ihren Versicherungsschutz bei der privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung, um sinnvolle Maßnahmen zur Absicherung frühzeitig ergreifen zu können. Ansprechpartner für Fragen zur Krankengeld- oder Krankentagegeldversicherung sind insbesondere die gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungen. Auf der Internetseite des ZDH zum Mutterschutz für Selbstständige sind auch noch weitere Beratungsstellen aufgeführt.