Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen (Sachkundenachweis)

ausgebucht

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Gebühren

Kurs: 217,00 €

Unterricht

09.11.2026

Mo 08:45-16:45

Vollzeit

Lehrgangsdauer 8 Std.

Lehrgangsort

Am Lurzenhof 10 b

84036 Landshut

Bildungszentrum Landshut

Kontakt

Marie-Theres Weiß

Tel. +49 941 7965-145

Marie.Weiss--at--hwkno.de

Unverbindliche Anfrage

Die Buchung erfolgt über das Kursportal der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz.

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Angebotsnummer 3221942-0

Dieses Seminar vermittelt die Sachkunde M1 und M2 gemeinsam in einer Schulung. Die Teilnehmenden erwerben die erforderlichen theoretischen Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten für den fachgerechten und sicheren Umgang mit den im Schulungsumfang erfassten Kältemitteln und Klimasystemen, wie R-134a oder R-1234yf

  • europäische und nationale Rechtsvorschriften
  • Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz
  • Eigenschaften und sicherer Umgang mit relevanten Kältemitteln
  • Aufbau und Funktion von Klimaanlagen und Wärmepumpen
  •  Komponenten und Funktionsweise des Kältemittelkreislaufs
  • Diagnose, Wartung und Reparatur
  • Dichtheitskontrollen und Rückgewinnung von Kältemitteln (R134a, R1234yf)
  • fachgerechter Einsatz von Klima-Servicegeräten (R134a, R1234yf)
  • praktische Durchführung typischer Servicearbeiten
  • schriftliche Abschlussprüfung

Die Schulung erfolgte nach dem Schulungskonzept von VDIK, ZDK und BIV-Kfz auf Grundlage von § 6 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung in Verbindung mit der DVO (EU) 2025/1893.

Ziel

Die Sachkundebescheinigung M1/M2 berechtigt zu: - Wartung, Instandhaltung und Reparatur von Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen, die in den Geltungsbereich der Richtlinie 2006/40/EG fallen, einschließlich der zugehörigen Kältemittelkreisläufe mit Wärmepumpenfunktion, sowie von Klimaanlagen und Wärmepumpen in schweren Nutzfahrzeugen, Lieferwagen, nicht für den Straßenverkehr bestimmten mobilen Maschinen und Geräten in der Landwirtschaft, im Bergbau und im Bauwesen sowie in Zügen, U-Bahnen und Straßenbahnen. - Dichtheitskontrollen an den von Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe b der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1893 erfassten Klimaanlagen und Wärmepumpen. - Rückgewinnung fluorierter Treibhausgase aus den von Artikel 1 Absatz 1 Buchstaben c und d der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1893 erfassten Kältemittelkreisläufen und Klimaanlagen. Einschränkungen: Nicht umfasst sind Tätigkeiten - an Klimaanlagen und Wärmepumpen mit CO₂ (R744). - an den Kältemittelkreisläufen von leichten Kühlfahrzeugen und intermodalen Containern, einschließlich Kühlwagen, und Eisenbahnwaggons sowie Tätigkeiten an mobilen Einrichtungen mit dem Kältemittel R-290.

Information

Teilnahmevoraussetzung: Abgeschlossene Berufsausbildung in einem kraftfahrzeugtechnischen Beruf, z. B. Kraftfahrzeugmechaniker, Kraftfahrzeugelektriker, Kraftfahrzeugmechatroniker, Karosseriebauer, Landmaschinenmechaniker Mindestalter 18 Jahre Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau B2 (GER)

Dozent

Siegfried Linderer

Abschluss

Nach erfolgreicher Teilnahme und bestandener Abschlussprüfung erhalten die Teilnehmenden die Sachkundebescheinigung M1/M2 im Rahmen des anerkannten TAK-Schulungskonzepts. Zur Aufrechterhaltung der Sachkunde ist spätestens nach 7 Jahren die Teilnahme an einem Auffrischungskurs erforderlich.

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