Gerne unterstützen wir Sie bei Ihren sozialrechtlichen FragenSozialrecht
Für Betriebsinhaber und Arbeitgeber ergeben sich immer wieder sozialversicherungsrechtliche Herausforderungen. Da sich die Gesetzgebung und Rechtsprechung in diesen Bereichen ständig ändert, ist es oftmals nicht leicht sich bei all diesen Änderungen und Vorschriften zurecht zu finden.
Gerne informieren wir Sie zu folgenden Themen:
- Handwerkerpflichtversicherung/Rentenversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
- Melde- und Beitragspflichten
Auch die Deutsche Rentenversicherung bietet mit dem Firmenservice ein kostenloses Beratungs- und Lotsenangebot, um Unternehmen bei folgenden Bereichen zu unterstützen:
- Gesunde Mitarbeiter
- Rente und Altersvorsorge
- Beiträge und Meldungen zur Sozialversicherung
Nähere Einzelheiten können Sie dem Internetauftritt der Deutschen Rentenversicherung entnehmen.
Aktuelles
Abfrage der Krankenkassenmitgliedschaft
Seit dem 1. Januar 2024 können Arbeitgeber und Zahlstellen in elektronischer Form beim GKV-Spitzenverband abfragen, bei welcher Krankenkasse der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin Mitglied ist.
Voraussetzung hierfür ist, dass dem Arbeitgeber trotz vorheriger Aufforderung des Beschäftigten keine oder nur unvollständige Angaben über die Mitgliedschaft vorliegen. Für den Abruf sind die Angabe der Versicherungsnummer (VSNR) sowie ein zertifiziertes und systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm, eine zertifizierte elektronische Ausfüllhilfe oder das neue zertifizierte SV-Meldeportal erforderlich. Die VSNR kann über das elektronische Verfahren zur Abfrage der Rentenversicherungsnummer (z. B. SV-Meldeportal) abgerufen werden. Mehr hierzu erfahren Sie hier.
Hinweis:
- Die Rückmeldung des GKV-Spitzenverbands ersetzt nicht die elektronische Mitgliedsbestätigung der Krankenkasse.
- Eine bestehende Familienversicherung wird nicht rückgemeldet.
Meldeverfahren: Änderungen bei Elternzeit
Seit 1. Januar 2024 zusätzliche Meldung der Elternzeit (Beginn und Ende) im DEÜV-Meldeverfahren
Pflegeversicherung
Seit 1. Juli 2023 Beitragsdifferenzierung nach Kinderzahl
Neues SV-Meldeportal
Viele Handwerksbetriebe nutzen bzw. nutzten das Meldeportal sv.net. Sv-net ist eine Ausfüllhilfe, mit der Sozialversicherungsmeldungen, Beitragsnachweise, der digitale Lohnnachweis zur Unfallversicherung usw. auf dem vorgeschriebenen elektronischen Weg verschlüsselt an die Sozialversicherungsträger übermittelt werden können bzw. konnten. Am 4. Oktober 2023 wurde ein neues Portal, das „SV-Meldeportal Arbeitgeber“ freigeschaltet, das die elektronische Ausfüllhilfe sv-net ersetzt. Letztere wird nun auch endgültig zum 30. Juni 2024 abgeschaltet. Ab dem 1. Juli 2024 steht dann nur noch das SV-Meldeportal als Ausfüllhilfe zum elektronischen Austausch von Meldungen, Beitragsnachweisen, Bescheinigungen und Anträgen sowie dem Abruf der eAU nach § 95a SGB IV zur Verfügung. Die Nutzung der elektronischen Ausfüllhilfe ist freiwillig. Für Unternehmen und Betriebe, die diese nutzen wollen, ist eine zeitnahe Anmeldung beim SV-Meldeportal dringend zu empfehlen.
Viele nützliche Links, FAQs und Hinweise zum SV-Meldeportal finden Sie ferner auf der Website der BDA, die regelmäßig aktualisiert wird.
Entgeltabrechnungsdaten/elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP)
Seit dem 1. Januar 2023 müssen Betriebe ihre Entgeltabrechnungsdaten elektronisch an die gesetzliche Rentenversicherung übermitteln. Auf Antrag des Arbeitgebers kann für Zeiträume bis zum 31. Dezember 2026 auf eine elektronische Übermittlung der gespeicherten Entgeltabrechnungsdaten verzichtet werden. Der Antrag ist formlos und unter Angabe der Betriebsnummer an den Rentenversicherungsträger zu senden, der für die Betriebsprüfung zuständig ist.
Weitere Informationen insbesondere zum technischen Verfahren, der Datensicherheit und den Auswirkungen für den Arbeitgeber erhalten Sie auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung.
Tarifliche Sozialkassen, Zusatzversorgungskassen, Urlaubskassen