Fachkundige Person für Arbeiten an Hochvoltsystemen im spannungsfreien Zustand (FHV), Stufe 2S

ausreichend freie Plätze

Gebühren

Kurs: 384,00 €

Unterricht

28.05.2024 - 29.05.2024

Di+Mi 08:30-16:30

Vollzeit

Lehrgangsdauer 16 Std.

Lehrgangsort

Frühlingstraße 13
93413 Cham
Bildungszentrum Cham

Maria Bauer

Tel. 0941 7965-145

maria.bauer--at--hwkno.de

Angebotsnummer 3220552-0

Allgemeine Arbeiten an Hybridfahrzeugen und anderen Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen können von allen Mitarbeitern in Kfz-Werkstätten und Karosserie-Fachbetrieben durchgeführt werden, die eine abgeschlossene Berufsausbildung haben und zu den Besonderheiten und Gefährdungen an Kraftfahrzeugen mit HV-Systemen unterwiesen wurden.
Um spezielle Arbeiten an den HV-Systemen durchführen zu dürfen, müssen Mitarbeiter in Kfz-Werkstätten zusätzlich die Fachkunde für Arbeiten an Hochvoltsystemen im spannungsfreien Zustand (FHV), Stufe 2S erwerben.
Mit dieser Zusatzausbildung dürfen diese Mitarbeiter HV-Systeme Spannungsfreischalten und selbst Arbeiten an spannungsfreien HV-Komponenten durchführen oder andere Mitarbeiter unterweisen, damit diese in der Lage und berechtigt sind, unterstützende Tätigkeiten an HV-Systemen unter ihrer Aufsicht durchzuführen.

- Elektrotechnische Grundkenntnisse
- Alternative Kraftstoffe und Antriebe
- HV-Konzept und Kraftfahrzeugtechnik
- Aufbau, Funktion und Wirkungsweise von HV-Fahrzeugen
- Elektrische Gefährdungen und Erste Hilfe
- Fachverantwortung
- Schutzmaßnahmen gegen elektrische Körperdurchströmung und Störlichtbögen
- Allgemeine Sicherheitsregeln
- Praktisches Vorgehen bei Arbeiten an HV-Fahrzeugen und -Systemen
- Praktische Übungen und Demonstrationen

 

Bitte bringen Sie zum Kurs Sicherheitsschuhe mit!

Ziel

Schulung zur Berechtigung für Arbeiten an Hybrid- und anderen Hochvolt (HV)-Systemen in Kraftfahrzeugen (Elektrofahrzeuge, Brennstoffzellenfahrzeuge) nach DGUV Information 209-093, Kapitel 5.1.4, Stand: 08/2021

Information

Teilnahmevoraussetzung: - Kfz-Mechaniker, Kfz-Elektriker und Kfz-Mechatroniker mit Ausbildungsabschluss nach 1973 - Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker bzw. Mechaniker für Karosserieinstandhaltungstechnik mit Ausbildungsabschluss nach 2002 - Personen die eine entsprechende Zusatzausbildung als Kfz-Servicetechniker bzw. Kfz-Meister nachweisen können. Hinweis: Personen, die die Ausbildung im Bereich Kfz-Mechatronik (alle Schwerpunkte) nach der Verordnung über die Berufsausbildung zum Kraftfahrzeugmechatroniker und zur Kraftfahrzeugmechatronikerin vom 14. Juni 2013 erfolgreich abgeschlossen haben, besitzen die Fachkunde nach Stufe 2S. Personen, die die Ausbildung im Bereich Karosserie- und Fahrzeugbaumechanik (alle Fachrichtungen) nach der Verordnung über die Berufsausbildung zum Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker und zur Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerin (Fahrzeugbaumechanikerausbildungsverordnung - FzMechAusbV) vom 10. Juni 2014 erfolgreich abgeschlossen und eine einwöchige überbetriebliche Ausbildung mit anschließend bestandener Sachkundeprüfung im Bereich "Hochvolttechnik" haben, sind ebenfalls nach Stufe 2S qualifiziert.

Abschluss

Zertifikat der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz und der TAK Akademie Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe

Lehrplan

Zertifizierung