Wie komme ich zum Meistertitel?
Prüfungsteile
Die Meisterprüfung besteht aus folgenden Prüfungsteilen:
Es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen
(Sprichwort)
Teil I
die Prüfung der meisterhaften Verrichtung der im jeweiligen Handwerk wesentlichen Tätigkeiten (Praxis)
Teil II
die Prüfung der erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse im jeweiligen Handwerk
Teil III
die Prüfung der erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse
Teil IV
die Prüfung der erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung von Prüfungsteilen möglich.
Der erfolgreiche Abschluss der Fortbildungsprüfung
- Geprüfte/r Fachmann/frau für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerkordnung und
- Ausbildereignungsprüfung
führt zur Befreiung der Prüfungsteile III und IV.
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk wird zugelassen, wer eine Gesellenprüfung in dem Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, oder in einem damit verwandten Handwerk oder eine diesem Meisterberuf entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat. Eine Berufstätigkeit wird in diesem Fall nicht gefordert.
Zur Meisterprüfung wird auch zugelassen, wer eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, eine mehrjährige Berufstätigkeit (in der Regel drei Jahre zum Zeitpunkt der Antragstellung) ausgeübt hat.
In einem zulassungsfreien Handwerk wird die Meisterprüfung auf freiwilliger Basis angeboten. Zugelassen wird, wer eine Gesellenprüfung oder eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat.
Aktuelle Meisterkurse
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Anmeldung zur Meisterprüfung
Für die Anmeldung zur Meisterprüfung füllen Sie bitte den Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung aus.
Zusätzlich sind folgende Unterlagen beizulegen:
- Kopie des Gesellenbriefes oder des Abschlussprüfungszeugnisses
- ggf. Nachweis über berufliche Tätigkeit als Geselle/Facharbeiter
- ggf. Zeugnis über eine bereits bestandene Meisterprüfung oder Prüfungsteile
- ggf. Zeugnis über eine bereits bestandene Fortbildungsprüfung bzw. eine sonstige anrechenbare Prüfung
- ggf. Mitteilung des Schwerpunkts in der Meisterprüfung
Hinweis:
Das Formular „Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung“ erhalten Sie bei der Kursabteilung. Den Antrag senden Sie bitte an die auf dem Antrag angegebene Adresse.
Gebühren und Kosten
Die Prüfungsgebühr richtet sich nach dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz. Hinweise zu Gebühren und Kosten in der jeweiligen Meisterprüfung finden Sie im blauen Informations-Blatt, das dem Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung beiliegt.
Bei der Wiederholung der Meisterprüfung richtet sich die Gebühr nach der Höhe der jeweiligen Meisterprüfungsgebühr.
Rücktritt
Sofern Sie an der Prüfung nicht teilnehmen und Sie uns dies innerhalb einer Woche nach Zugang der Prüfungseinladung mitteilen, fallen keine Rücktrittsgebühren an. Danach werden Rücktrittsgebühren wie folgt erhoben:
- Tritt der Prüfling vor Beginn der Prüfung aus Gründen, die er zu vertreten hat, zurück, so werden von der Gebühr für angefallene Verwaltungsarbeiten 20 % einbehalten.
- Tritt der Prüfling vor bzw. nach Beginn der Prüfung aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, zurück, so werden von der Gebühr für angefallene Verwaltungsarbeiten 10 % einbehalten.
- Erscheint der Prüfling nicht zum Prüfungstermin bzw. tritt der Prüfling nach Beginn der Prüfung aus Gründen, die er zu vertreten hat, zurück, so ist die Prüfungsgebühr voll zu entrichten.
Hinweis
Bei Rücktritt bzw. Nichtteilnahme ist ein Grund unverzüglich schriftlich dem Meisterprüfungsausschuss oder der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz mitzuteilen. Bei unentschuldigtem Fernbleiben wird die Prüfung gem. § 7 MPVerfVO als nicht bestanden gewertet.
Fördermöglichkeiten
Informationen zum Aufstiegs-BAföG und zum Meisterbonus der Bayerischen Staatsregierung haben wir hier zusammengefasst.
Link
Meisterprüfungsausschüsse
Die Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz hat für verschiedene Handwerksberufe Meisterprüfungsausschüsse errichtet, so dass in folgenden Handwerken Meisterprüfungen durchgeführt werden:
- Bäcker
- Dachdecker
- Elektrotechniker
- Feinwerkmechaniker
- Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
- Friseure
- Glasbläser und Glasapparatebauer
- Glaser
- Glasveredler
- Installateur- und Heizungsbauer
- Kaminkehrer
- Karosserie- und Fahrzeugbauer
- Keramiker
- Konditoren
- Kosmetiker
- Kraftfahrzeugtechniker
- Land- und Baumaschinenmechatroniker
- Maler und Lackierer
- Maurer und Betonbauer
- Metallbauer
- Metzger
- Ofen- und Luftheizungsbauer
- Orthopädieschuhmacher
- Orthopädietechniker
- Raumausstatter
- Rollladen- und Sonnenschutztechniker
- Sattler und Feintäschner
- Schreiner
- Spengler
- Zimmerer