Technologie, Innovation und Digitalisierung
Die Entwicklung innovativer Produkte und Dienstleistungen wird mit verschiedenen Förderprogrammen unterstützt. Meist werden Zuschüsse gewährt, die das Risiko der Entwicklung beschränken sollen.
Unsere Technologie- und Innovationsberater helfen Ihnen gerne, welche Förderprogramme für Sie geeignet sind und unterstützt Sie bei der Beantragung. Eine Auswahl von Förderprogrammen, die auch für kleinere Unternehmen in Frage kommen, ist unten aufgeführt.
Digitalbonus.Bayern
Der Freistaat Bayern unterstützt kleine Unternehmen mit dem Förderprogramm Digitalbonus.Bayern, um sich für die Herausforderungen der digitalen Welt zu rüsten.
Fördervoraussetzungen:
- Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
- Die zuwendungsfähigen Kosten müssen mindestens 4.000 Euro für Leistungen externer Anbieter betragen, um einen Antrag stellen zu können.
- Die Betriebsstätte befindet sich im Freistaat Bayern, in der die geförderte Maßnahme auch zum Einsatz kommt.
Es gibt zwei Förderbereiche:
- Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen, durch IKT-Hardware, IKT-Software sowie Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen
- Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit
Pro Förderbereich kann je ein Antrag während der gesamten Laufzeit des Digitalbonus gestellt werden.
Der Fördersatz beträgt:
bis zu 50 Prozent
Es gibt zwei Varianten:
- Standard: Zuschuss bis zu 10.000 Euro
- Plus: Zuschuss bis zu 50.000 Euro (in einem der beiden Förderbereiche)
Wichtiger Hinweis
Die aktuelle Digitalbonus Richtlinie trat mit Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft und wurde nun bis zum 30. Juni 2024 verlängert. Dadurch wird die Lücke geschlossen, bis in der zweiten Jahreshälfte ein überarbeitetes Programm starten soll.
Es gibt ein festes Kontingent an Anträgen pro Monat. Ist dieses Kontingent ausgeschöpft, können Anträge erst wieder im Folgemonat gestellt werden.
Nähere Informationen zum Digitalbonus.Bayern finden Sie hier.
go-digital
Das Programm go-digital unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Digitalisierung im Hinblick auf Beratung und Umsetzung. Hierbei werden die drei Felder IT-Sicherheit, digitale Markterschließung und digitalisierte Geschäftsprozesse in Ihrem Unternehmen durch Experten untersucht, konkrete Maßnahmen abgeleitet und umgesetzt.
Fördervoraussetzungen:
- Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit weniger als 100 Mitarbeitern und maximal 20 Millionen Euro Umsatz bzw. 20 Millionen Euro Jahresbilanzsumme sowie einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
- Die Beratung muss durch eine autorisierte Beratungsstelle wettbewerbsneutral erfolgen.
- Das Unternehmen muss nach der Deminimis-Verordnung förderfähig sein.
Der Fördersatz beträgt:
50 Prozent des pauschalierten Beraterhöchstsatzes von 1.100 Euro netto je Beratungstag für maximal 20 Beratungstage im Hauptmodul und zusätzlich maximal zehn Beratungstagen in den Nebenmodulen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Bayerischer Innovationsgutschein
Der Innovationsgutschein ist für Kleinere und mittlere Unternehmen (KMU), die ein Produkt, ein Produktionsverfahren oder eine Dienstleistung neu entwickeln oder wesentlich verbessern möchten. Sobald die KMUs in diesem Rahmen eine öffentliche Einrichtung (Hochschule, Fraunhofer Gesellschaft, usw.) oder einen privatwirtschaftlichen Entwicklungsdienstleister beauftragen, erhalten sie Zuschüsse von bis zu 60 Prozent der Kosten dieser Aufträge.
Die Aufträge könnten sein:
- Machbarkeitsstudien
- Marktrecherchen
- Prototypenbau
- Konstruktionsleistungen
- Designstudien und
- Produkttests
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit maximal 50 Mitarbeitern mit Sitz in Bayern. Das Antragsverfahren ist schnell und einfach.
Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
ZIM ist das Basisprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie für die marktorientierte Technologieförderung der mittelständischen Wirtschaft in Deutschland. Mit dem technologie- und branchenoffenen Förderprogramm soll die Innovationskraft der mittelständischen Unternehmen nachhaltig unterstützt und ein Beitrag für deren Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit geleistet werden.
WIPANO
WIPANO ist ein Förderprogramm für den Patent- und Gebrauchsmusterschutz.
Ansprechpartner
Digitalisierungskoordinatorin / Beratungsstelle für Innovation und Technologie (BIT)
Tel. 09431 885-321
Fax 09431 885285-321
Beratungsstelle für Innovation und Technologie (BIT)
Tel. 09431 885-320
Fax 09431 885-285320
Beratungsstelle für Innovation und Technologie (BIT)
Tel. 09431 885-100
Fax 09431 885-285100
Die Beraterstelle "Beauftragte für Innovation und Technologie" ist gefördert.
Hinweis: Diese Stelle gehört zum Technologie-Transfer-Netzwerk des Handwerks und wird als „Beauftragte für Innovation und Technologie“ vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie gefördert. Weitere Informationen finden Sie auf der zentralen Webseite www.bisnet-handwerk.de. Weitere Informationen zur zentralen Leitstelle für Technologie-Transfer im Handwerk finden Sie hier.