Bußgelder bei Verstößen gegen die Erstmeldung der wirtschaftlich Berechtigten an das TransparenzregisterTransparenzregister - Übergangsfrist endet

Bestimmte Gesellschafen sind zur Meldung ihrer wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister verpflichtet. Im Handwerk betrifft dies im Wesentlichen Kapitalgesellschaften wie AG, GmbH, UG (haftungsbeschränkt) sowie eingetragene Personenhandelsgesellschaften wie OHG und KG.

Nähere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt "Geldwäschegesetz – Transparenzregister" 

Die Meldepflicht bestand nicht, wenn sich die oben genannten Informationen bereits aus anderen öffentlich verfügbaren Registern, wie z.B. dem Handelsregister ergaben (§ 20 Abs. 2 GwG). Allerdings griff die Ausnahme nur, wenn die Gesellschafterliste bereits im elektronischen Handelsregister hinterlegt war.

Mit dem Transparenz- und Finanzinformationsgesetz, welches am 01.08.2021 in Kraft getreten ist, entfiel diese Ausnahme bezüglich der Meldepflicht.

Es gibt eine Übergangsvorschrift für Unternehmen, für die bislang die Ausnahme nach § 20 Abs. 2 GwG galt. Je nach Rechtsform müssen Unternehmen erst in einem Zeitraum zwischen dem 31.03.2023 und dem 31.12.2023 ihrer Mitteilungspflicht an das Transparenzregister nachkommen.

  • für Aktiengesellschaften (AG, SE) sowie Kommanditgesellschaften auf Aktien bis zum 31.03.2023
  • für Gesellschaften mit beschränkter Haftung, (Europäische) Genossenschaften und Partnerschaften bis zum 30.06.2023
  • für sonstige Gesellschaften, insbesondere eingetragene Personengesellschaften bis zum 31.12.2023.

Bei der erstgenannten Gruppe läuft die Übergangsvorschrift zum 31.03.2023 aus, womit bei einem Verstoß gegen die Erstmeldung der wirtschaftlich Berechtigten ab dem 01.04.2023 mit Bußgeldern zu rechnen ist.

 Ansprechpartner

Fragen beantworten Ihnen gerne Claudia Kreuzer-Marks (Oberpfalz) und Markus Scholler (Niederbayern).

Claudia Kreuzer-Marks

Abteilungsleiterin

Tel. 0941 7965-130

Fax 0941 7965 198

claudia.kreuzer-marks--at--hwkno.de

Markus Scholler

Rechtsassessor

Tel. 0851 5301-112

Fax 0851 5301-103

markus.scholler--at--hwkno.de



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