Neuanschaffung Registrierkassen
Am 31. Dezember 2022 läuft die Übergangsregelung für die Nutzung von nicht bauartbedingt aufrüstbaren Registrierkassen aus. Betroffene Betriebe sollten die Neuanschaffung, soweit nicht schon geschehen, zeitnah in Angriff nehmen. Eventuelle Lieferschwierigkeiten müssen einkalkuliert werden.
Der ZDH hat für die Betriebe eine Praxishilfe „Was gilt es bei der Anschaffung eines Kassensystems zu bedenken“ erstellt.
Ansprechpartner
Fragen beantworten Ihnen gerne Claudia Kreuzer-Marks (Oberpfalz) und Markus Scholler (Niederbayern).
Abteilungsleiterin
Tel. 0941 7965-130
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