D-TRUST TSE Version 1.0 ab 8. Januar 2023 nicht mehr gültigKassenführung

Seit 1. Januar 2020 müssen Registrierkassen die Einzelaufzeichnung aller Geschäftsvorfälle durch eine zertifizierte, technische Sicherheitseinrichtung (Sicherheitsmodul, Speichermedium und digitale Schnittstelle) schützen. Am Markt werden verschiedene hardwarebasierte und cloudbasierte TSE-Lösungen vertrieben.

 Nach einer Mitteilung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik verliert das Zertifikat des BSI für die hardwarebasierte TSE von D-Trust mit Ablauf des 7. Januar 2023 seine Gültigkeit.

Betriebe, die eine entsprechende TSE zur Sicherung ihrer Kasse verwenden, sollten sich zeitnah an ihren Kassenhardware- oder Kassensoftwarehändler wenden, bei dem sie das TSE-Modul erworben haben. 

Wir verweisen hierzu auch auf das Informationsschreiben des ZDH.



Nach einem BMF-Schreiben kann die TSE bis zum 31. Juli 2023 weitergenutzt werden, wenn das Modul vor dem 7. Juli 2022 erworben und eingebaut wurde.

 Wir verweisen hierzu auf das weitere Informationsschreiben des ZDH, in dem die Prüfung der Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Übergangsreglung sowie die Dokumentation der Austauschbemühungen empfohlen wird.

Auch ist laut dem BMF-Schreiben eine schriftliche oder elektronische Anzeige beim zuständigen Finanzamt vorzunehmen. Das BMF-Schreiben finden Sie ebenfalls im Downloadbereich.

 Ansprechpartner

Fragen beantworten Ihnen gerne Claudia Kreuzer-Marks (Oberpfalz) und Markus Scholler (Niederbayern).

Claudia Kreuzer-Marks

Abteilungsleiterin

Tel. 0941 7965-130

Fax 0941 7965 198

claudia.kreuzer-marks--at--hwkno.de

Markus Scholler

Rechtsassessor

Tel. 0851 5301-112

Fax 0851 5301-103

markus.scholler--at--hwkno.de

 Download