Widerruf einer Inkassoerlaubnis wegen Eintreibens offenkundig unberechtigter ForderungenInkassoerlaubnis prüfen

Das OVG Münster hat nach einer Pressemeldung am 24.05.2023 den Widerruf der Registrierung eines Inkassounternehmens wegen dauerhaft unqualifizierter Rechtsdienstleistungen bestätigt.

 

Vielfach erhalten Betriebe Anrufe wegen angeblich negativer Google-Bewertungen oder angeblicher Verlängerungen von bestehenden Eintragungen in Branchenverzeichnissen. Zum Eintreiben bedienen sich die Anbieter oftmals Inkassounternehmen.

Das Inkassounternehmen muss bei der Geltendmachung von Forderungen Sorgfalt walten lassen. Im entschiedenen Fall hatte das Gericht bestätigt, dass das Inkassounternehmen dauerhaft unqualifizierte Rechtsdienstleistungen erbringe. Es hatte wiederholt unterlassen, das Bestehen geltend gemachter Forderungen näher zu prüfen, obwohl seit langer Zeit substantiierte Einwände erhoben wurden und die geltend gemachten Forderungen erkennbar ganz oder teilweise nicht bestanden. Durch die monatelange Geltendmachung zweifelhafter Forderungen sei die Unzuverlässigkeit gegeben.

 

Wenn Sie sich durch ein Inkassounternehmen bedroht fühlen oder der Anschein einer Unzuverlässigkeit vorliegt, können Sie sich unter anderem mit einer Beschwerde an das Landgericht wenden, welches die Zulassung des Inkassounternehmens vorgenommen hat.

Auf der Seite rechtsdienstleistungsregister.de können Sie prüfen ob das Inkassounternehmen überhaupt eine Zulassung hat und welches Landgericht zuständig ist.

 Ansprechpartner

Fragen beantworten Ihnen gerne Claudia Kreuzer-Marks (Oberpfalz) und Markus Scholler (Niederbayern).

Claudia Kreuzer-Marks

Abteilungsleiterin

Tel. 0941 7965-130

Fax 0941 7965 198

claudia.kreuzer-marks--at--hwkno.de

Markus Scholler

Rechtsassessor

Tel. 0851 5301-112

Fax 0851 5301-103

markus.scholler--at--hwkno.de



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