Folgemeldung der vorübergehenden Erbringung von Dienstleistungen gemäß § 9 EU/EWR HwV



Folgemeldung der vorübergehenden Erbringung von Dienstleistungen gemäß § 9 EU/EWR HwV

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Persönliche Angaben

Gewerbliche Niederlassung

Frühere Meldungen der vorübergehenden Erbringung von Dienstleistungen

Bitte Kopie der letzten Bescheinigung hochladen.

Hinweis. Die Folgemeldung hat bei der Handwerkskammer zu erfolgen, bei der die Erstmeldung durchgeführt wurde.

Dateigröße max. 10 MB; erlaubte Dateitypen: .pdf

Elektronische Übermittlung

Im Falle der elektronischen Versendung ist eine Unterschrift nicht erforderlich. Der Antragstellende erklärt ausdrücklich, mit der im Formular bezeichneten Person identisch zu sein, und dass bei einem Missbrauch der Urheberschaft eine strafrechtliche Verfolgung nach § 269 des Strafgesetzbuches erfolgen kann.

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