FAQs
Zum handwerksähnlichen Gewerbe zählen in der Regel einfache Tätigkeiten aus dem Bereich des Handwerks, die ohne Meisterbrief selbständig ausgeübt werden können. Diese Berufe sind in der Anlage A, B1 und B2 der Handwerksordnung (Anlagen A B1 und B2_2212.pdf) aufgelistet.
Auch die Geschäftsführung, die aus hauptamtlichen Mitarbeitern der Handwerkskammer besteht, wird von der Vollversammlung gewählt. Der Vorstand ist für die Verwaltung der Handwerkskammer verantwortlich. Nach außen wird die Handwerkskammer durch den Präsidenten und den Hauptgeschäftsführer vertreten.
Viele Aufgaben darf die Handwerkskammer nur erfüllen, wenn alle Mitglieder des Wirtschaftsbereichs Handwerk eine Mitwirkungsmöglichkeit haben. Dies gilt vor allem für die hoheitlichen Aufgaben und die Politikberatung.
Diesen Aufgaben kommt die Handwerkskammer auf Aufforderung des Staates, in den meisten Fällen aber aus eigener Initiative, z. B. bei der Einbringung eigener politischer Vorschläge, nach.
Die Handwerkskammer erbringt Dienstleistungen für ihre Mitglieder schwerpunktmäßig in den beiden Bereichen individuelle Betriebsberatungen sowie Aus- und Weiterbildung.
Das breit gefächerte Beratungsspektrum umfasst die Bereiche
- Betriebswirtschaft
- Arbeits- und Sozialrecht
- Wirtschaftsrecht
- Technik
- EDV und Umweltschutz
- Außenwirtschaft
- Aus- und Weiterbildung
Die Aus- und Weiterbildungsangebote der Handwerkskammer beinhalten die überbetriebliche Unterweisung für Lehrlinge, zahlreiche Fortbildungsangebote von der Betriebwirtschaft über Technik und EDV bis zu Recht und Führungsaufgaben sowie Vorbereitungskurse für die Meisterprüfung.