Leichte SpracheErklärung zur Barrierefreiheit
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Die Webseite der Handwerks∙kammer soll barrierefrei sein.
Es gibt Regeln für die Barriere∙freiheit im Internet.
Diese Regeln stehen in einer Verordnung.
Die Verordnung heißt:
Barrierefreie Informations-Technik-Verordnung 2.0.
Die Kurzform heißt: BITV 2.0.
Die Handwerks∙kammer will diese Regeln einhalten.
Deshalb haben Experten diese Webseite geprüft.
Das Ergebnis ist:
Wir halten schon viele Regeln ein.
Aber manche Bilder oder Texte auf dieser Seite
sind noch nicht barrierefrei.
Beispiele dafür sind:
- Überschriften: Die Schriftgröße ist zum Teil zu klein.
- Bildlauf auf der Startseite: Man kann ihn nicht anhalten.
- Vorlese∙funktion: Manche Wörter werden noch nicht richtig vorgelesen.
- Dokumente und Downloads: Nicht alle Unterlagen werden barrierefrei angeboten.
Wir arbeiten an der Barriere∙freiheit.
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Haben Sie Probleme mit der Seite?
Zum Beispiel:
- Die Bedienung fällt Ihnen schwer.
- Sie können den Inhalt nicht gut verstehen.
Dann melden Sie uns bitte die Barriere.
Nur so können wir unsere Seite verbessern.
Wir antworten Ihnen innerhalb von 4 Wochen.
Vielleicht hilft Ihnen die Antwort nicht.
Dann können Sie sich hier melden:
- Behinderten∙beauftragter in Ihrer Stadt oder Ihrem Landkreis
- Durchsetzungs∙stelle Bayern
Durchsetzungs∙stelle Bayern
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet in Standardsprache: Durchsetzungs- und Überwachungs-Stelle
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Datei Erklärung zur Barriere∙freiheit
Diese Erklärung wurde am 4. Juli 2023 erstellt. Sie wurde zuletzt am 4. September 2024 geprüft.