Wertgrenzen bei Ausschreibungen in Bayern

Die Wertgrenzen für die Beschaffung von Bauleistungen durch staatliche Auftraggeber des Freistaats Bayern nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) wurden im Rahmen der Corona-Pandemie dauerhaft angehoben. Ein Direktauftrag ist bis zu einer Wertgrenze von 10.000 Euro netto zulässig, eine Freihändige Vergabe bis zu einer Wertgrenze von 100.000 Euro netto und eine Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb bis zu einer Wertgrenze von 1.000.000 Euro netto.

Bereits wegen Corona wurde die Wertgrenze für Direktaufträge auf 25.000 Euro netto angehoben. Diese Regelung wurden unabhängig von Corona bis 31.12.2024 verlängert.

Diese Wertgrenzen gelten auch für kommunale Ausschreibungen.