Was kostet ein Sachverständiger?

Für die Sachverständigkeit gibt es, bis auf wenige Fachbereiche und die Tätigkeit vor Gericht, keine Gebührenordnung.

Es wird angeraten, vor Beauftragung eines Privatgutachtens, den Sachverständigen um Bekanntgabe seiner üblichen Stundensätze zu bitten.

Wird der Sachverständige im Auftrag eines Gerichtes tätig, so richtet sich die Höhe seiner Entschädigung nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG). Zusätzlich werden dem Sachverständigen die notwendigen Auslagen, wie die Kosten für Hilfskräfte, Fotografien, Reisen und Übernachtung ersetzt.

Die Kosten des Sachverständigen sind Teil der Prozesskosten und von der unterliegenden Partei, je nach Prozessausgang, ganz oder anteilig zu tragen.