Finanzhilfen Überbrückungshilfe III plus und Restart-Prämie

Die Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Handwerkskammern hat in einem Arbeitsblatt alle finanziellen Hilfen für Betriebe zusammengefasst, die von der Corona-Krise betroffen sind. Die „Überbrückungshilfe III plus“ kann bis 31. März 2022 beantragt werden. Der Förderzeitraum wurde erweitert – auf Juli bis Dezember 2021. Neu hinzugekommen ist die „Restart-Prämie“, mit der Unternehmen einen höheren Zuschuss zu den Personalkosten erhalten können. Die Berater der Handwerkskammer stehen gerne zur Verfügung.



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