Reform der Verbraucherrechte seit 2014

Die Grundsätze bei Verbraucherverträgen wurden überarbeitet. Das Gesetz trat am 13. Juni 2014 in Kraft.

Nach den neuen Regelungen gibt es das klassische Haustürgeschäft nicht mehr. Vielmehr gibt es nun für alle Verträge, die außerhalb der Geschäftsräume geschlossen werden, neue Regelungen.

Handwerker treffen in vielen Fällen Informationspflichten und Belehrungspflichten. Das Merkblatt zeigt die Neuerungen auf.