Neue FördersätzeMeister-Bafög
Seit 1. August gelten erhöhte Fördersätze für alle, die sich zum Meister, Techniker oder Betriebswirt weiterbilden wollen. Das Gesetz zur Förderung der Aufstiegsfortbildung (AFBG), kurz Meister-Bafög, wurde bundesweit reformiert.
Unter anderem erhöhte sich der Zuschuss zu Lehrgangs- und Prüfungsgebühren von 40 auf 50 Prozent. Wer eine Weiterbildung absolviert und sich anschließend selbstständig macht, bekommt die Darlehensschulden vollständig erlassen. Zudem werden künftig bis zu drei Weiterbildungsabschlüsse gefördert. So soll der Aufstieg auf der Karriereleiter Schritt für Schritt ermöglicht werden, bis zum Master-Niveau.
"Die Neuerungen sind ein wichtiger Schritt zur Aufwertung der Höheren Berufsbildung", erklärt Wolfgang Reif, Bereichsleiter Berufsbildung der Handwerkskammer. Begrüßenswert sei insbesondere, dass der Beitrag zum Lebensunterhalt für den Besuch von Vollzeitkursen künftig zu 100 Prozent als Zuschuss gezahlt wird.
Das Meister-Bafög gibt es seit 1996, nach Regierungsangaben nehmen es jährlich rund 170.000 Menschen in Anspruch. Die Förderung ist unabhängig von Alter und Einkommen. Sie erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges KfW-Darlehen.
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