Amtliche BekanntmachungHandwerkskammerbeitrag 2021
Die Vollversammlung der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz hat am 14. November 2020 den Beitragsmaßstab 2021 festgesetzt.
Der Beschluss zur Festsetzung des Beitrages 2021 hat folgenden Wortlaut:
Festsetzung des Handwerkskammerbeitrages 2021
gem. § 106 Abs. 1 Nr. 5 und § 113 Abs. 1 bis 3 HwO i.V.m. § 4 Abs. 2 der Beitragsordnung
Der Handwerkskammerbeitrag für das Rechnungsjahr 2021 wird unter Berücksichtigung des Gewerbeertrages/Gewinn aus Gewerbebetrieb 2018 nach folgendem Beitragsmaßstab berechnet:
Grundbeitrag
für Einzelunternehmen und Personengesellschaften
123 Euro
für juristische Personen bei Gewerbeertrag 0,00 Euro beziehungsweise negativ
204 Euro
für juristische Personen bei Gewerbeertrag ab 1,00 Euro
311 Euro
Zusatzbeitrag
1,29 Prozent aus Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb 2018 bis einschließlich 50.000,00 Euro
abzüglich
10.300,00 Euro Freibetrag vom Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb 2018 für Einzelunternehmen und Personengesellschaften
zuzüglich
0,82 Prozent aus Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb 2018
über 50.000,00 Euro bis einschließlich 230.000,00 Euro
zuzüglich
0,59 Prozent aus Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb 2018
über EUR 230.000,00 bis einschließlich 430.000,00 Euro
zuzüglich
0,47 Prozent aus Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb 2018
über 430.000,00 Euro bis einschließlich 700.000,00 Euro
zuzüglich
0,24 Prozent aus Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb 2018
über 700.000,00 Euro bis einschließlich 5.000.000,00 Euro.
Die Bemessungsgrundlage zur Berechnung des Zusatzbeitrages ist der Gewerbeertrag nach dem Gewerbesteuergesetz, wenn für das Bemessungsjahr ein Gewerbesteuermessbetrag festgesetzt worden ist, andernfalls der Gewinn aus Gewerbebetrieb, der nach dem Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuergesetz ermittelt worden ist.
Für die Berechnung der Zusatzbeiträge für neu eingetragene Betriebe ist im Eintragungsjahr und den drei folgenden Jahren der Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb des jeweiligen Veranlagungsjahres heranzuziehen."
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie hat den Beschluss der Vollversammlung mit Schreiben vom 01.12.2020, Az: 33-4400f/313/5 genehmigt.
Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz
gez.
Dr. Georg Haber
Präsident
Jürgen Kilger
Hauptgeschäftsführer