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Amtliche BekanntmachungHandwerkskammerbeitrag 2021

Die Vollversammlung der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz hat am 14. November 2020 den Beitragsmaßstab 2021 festgesetzt.

Der Beschluss zur Festsetzung des Beitrages 2021 hat folgenden Wortlaut:

Festsetzung des Handwerkskammerbeitrages 2021

gem. § 106 Abs. 1 Nr. 5 und § 113 Abs. 1 bis 3 HwO i.V.m. § 4 Abs. 2 der Beitragsordnung

Der Handwerkskammerbeitrag für das Rechnungsjahr 2021 wird unter Berücksichtigung des Gewerbeertrages/Gewinn aus Gewerbebetrieb 2018 nach folgendem Beitragsmaßstab berechnet:

Grundbeitrag

für Einzelunternehmen und Personengesellschaften

123 Euro

für juristische Personen bei Gewerbeertrag 0,00 Euro beziehungsweise negativ

204 Euro

für juristische Personen bei Gewerbeertrag ab 1,00 Euro

311 Euro



Zusatzbeitrag     

1,29 Prozent aus Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb 2018 bis einschließlich 50.000,00 Euro

abzüglich

10.300,00 Euro Freibetrag vom Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb 2018 für Einzelunternehmen und Personengesellschaften

zuzüglich

0,82 Prozent aus Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb 2018
über 50.000,00 Euro bis einschließlich 230.000,00 Euro

zuzüglich

0,59 Prozent aus Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb 2018
über EUR 230.000,00 bis einschließlich 430.000,00 Euro

zuzüglich

0,47 Prozent aus Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb 2018
über 430.000,00 Euro bis einschließlich 700.000,00 Euro

zuzüglich

0,24 Prozent aus Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb 2018
über 700.000,00 Euro bis einschließlich 5.000.000,00 Euro
.

Die Bemessungsgrundlage zur Berechnung des Zusatzbeitrages ist der Gewerbeertrag nach dem Gewerbesteuergesetz, wenn für das Bemessungsjahr ein Gewerbesteuermessbetrag festgesetzt worden ist, andernfalls der Gewinn aus Gewerbebetrieb, der nach dem Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuergesetz ermittelt worden ist.

Für die Berechnung der Zusatzbeiträge für neu eingetragene Betriebe ist im Eintragungsjahr und den drei folgenden Jahren der Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb des jeweiligen Veranlagungsjahres heranzuziehen."

Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie hat den Beschluss der Vollversammlung mit Schreiben vom 01.12.2020, Az: 33-4400f/313/5 genehmigt.

Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz

gez.

Dr. Georg Haber
Präsident

Jürgen Kilger
Hauptgeschäftsführer

 Informationen

Weitere Informationen unter Aktuelle Änderungen.