Mülltonnen Gewerbemüll Abfall
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Unternehmer-Pflicht zur Mülltrennung und deren Dokumentation.Gewerbemüll

In den Tageszeitungen wurde vor kurzem darüber berichtet, dass der Zweckverband Müllverwertung Schwandorf ab sofort keinen Gewerbemüll mehr annimmt. Zudem haben einige Unternehmen von ihren direkten Entsorgern schon im Vorfeld eine Information darüber erhalten. Die Müllverbrennungsanlage Schwandorf ist derzeit mit dem häuslichen Müll komplett ausgelastet und kann deswegen keinen Gewerbemüll mehr annehmen. Zahlreiche Unternehmen haben sich bei der Handwerkskammer und den Kreishandwerkerschaften schon darüber informiert.

Alle Bürger sind seit vielen Jahren zur Müllvermeidung beziehungsweise Mülltrennung verpflichtet und dies gilt auch für Unternehmen. Leider haben dies in den letzten zirka 15 Jahren nur wenige vorbildliche Betriebe umgesetzt, andere haben so weitergemacht wie bisher. Mit der neuen Gewerbe-Abfall-Verordnung vom August 2017 wurde den Unternehmen eine gesetzliche Dokumentations- und Trennpflicht vorgeschrieben. Diese Dokumentation und verschärfte Trennpflicht haben leider auch nur wieder wenige vorbildliche Betriebe umgesetzt. Die Rechte und Pflichten der Gewerbe-Abfall-Verordnung stehen als Beispiel im Merkblatt der Kreiswerke Cham.

Die Handwerkskammer ist derzeit in Gesprächen mit allen Beteiligten um kurzfristige Lösungen zu finden. Langfristig muss aber jeder Betrieb seine Betriebsstrukturen in Sachen Gewerbemüll umstellen:

  • Müll-Vermeidung (Verpackungen an Lieferanten zurückgeben)
  • Müll-Trennung (Sortierter Müll kann Geld wert sein bzw. kostet weniger)
  • Müll-Sortierung über Entsorger (z. B. Lober, Neunburg vorm Wald, dafür aber deutlich höhere Kosten)

Betriebe sollten umgehend mit ihrem Entsorger in Verbindung treten, dazu die anfallenden Abfälle auflisten mit Angabe der Menge.  Diese Liste kann dann an den Entsorger übergeben werden. Der Entsorger kann dann ein Entsorgungskonzept für den Betrieb erstellen (Was und wie sortiert werden muss, wo entsorgt werden kann und was das kostet). Wenn ein Betrieb keinen Platz für zusätzliche Abfallbehälter hat, sollte er sich von seinem Entsorger die Abfallsortierung anbieten lassen.

Zudem geben die Städte und Landkreise Auskunft über die Mülltrennung.

 Kontakt

Tel.  09431 885-0



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Informationen

Städte und Landkreise geben Auskunft über Mülltrennung.



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