Für viele Anschaffungen im Bereich Digitalisierung und IT-Sicherheit können kleine Betriebe das Förderprogramm Digitalbonus nutzen.
seventyfour - stock.adobe.com
Für viele Anschaffungen im Bereich Digitalisierung und IT-Sicherheit können kleine Betriebe das Förderprogramm Digitalbonus nutzen.

Förderprogramm "Digitalbonus Bayern" geht in die Verlängerung bis 2023 Für die digitale Welt rüsten

Sei es im Büro oder in der Werkstatt – die Digitalisierung nimmt nicht erst seit Ausbruch der Corona-Pandemie einen immer höheren Stellenwert im Handwerk ein. Da Investitionen oft kostspielig sind, lohnt es sich für Betriebe generell im Vorfeld Fördermöglichkeiten zu prüfen. Für digitale Anschaffungen gibt es zum Beispiel das Förderprogramm "Digitalbonus Bayern". Jasmin Kiefmann, Digitalisierungskoordinatorin und Beauftragte für Innovation und Technologie bei der Handwerkskammer, erklärt worauf bei der Förderung zu achten ist.

Frau Kiefmann, inwiefern unterstützt der "Digitalbonus Bayern" Betriebe bei der Digitalisierung?

Mit dem Digitalbonus unterstützt der Freistaat kleine Betriebe in Bayern bei Anschaffungen in den Bereichen Digitalisierung und IT-Sicherheit. Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben über 4.000 Euro, der Zuschuss bis zu 10.000 Euro pro Förderbereich. Bei Projekten mit besonders hohem Innovationsgehalt kann der Zuschuss in einem der beiden Förderbereiche sogar bis zu 50.000 Euro betragen. Nach der neuen Förderrichtlinie sind seit diesem Jahr nur noch kleine Betriebe bis zu 50 Mitarbeiter antragsberechtigt. Für Betriebe mit mehr Mitarbeitern kommt nur noch das bundesweite Förderprogramm "Digital Jetzt" in Frage. Die Rahmenbedingungen sind hier aber etwas anders als beim Digitalbonus.

Welche Ausgaben sind beim Digitalbonus förderfähig? Welche nicht?

Alles, was laut den Richtlinien als "Standard" angesehen wird, ist von der Förderung ausgeschlossen: Beispiele für Hardware wären PC, Tablet, Smartphone und für Software Microsoft Office oder ein Windows Betriebssystem. Nicht förderfähig sind auch Maßnahmen, die gesetzlich gefordert sind, wie zum Beispiel elektronische Kassensysteme. Förderfähig sind hingegen Investitionen, die entweder den Digitalisierungsgrad steigern, wie ein ERP-System oder eine elektronische Dokumentenverwaltung, oder aber Investitionen, die den IT-Sicherheitsgrad erhöhen, wie Virenschutz oder Firewall.

Für welche Betriebe kommt das Förderprogramm in Frage? Haben Sie Beispiele?

Ein Großteil der Anträge, über 25 Prozent, kommen laut Angaben des Ministeriums aus dem Handwerk. Darunter auch viele ostbayerische Betriebe, querbeet und aus nahezu allen Bereichen. Ich kenne zum Beispiel einen kleinen Elektrotechnikbetrieb, der in beiden Förderbereichen jeweils den maximal möglichen Zuschuss von 10.000 Euro bewilligt bekommen hat. Er investierte zum einen in ein komplettes IT-Sicherheitskonzept inklusive Datensicherungssystem, um den Betrieb optimal vor Angriffen von außen und Datenverlust zu sichern. Zum anderen führte er eine Branchensoftware und ein Zeichenprogramm ein, um die tägliche Arbeit im Büro zu digitalisieren. Auch einen Metzger durfte ich beraten, er hat die Förderung für die Einführung eines Warenwirtschaftssystems genutzt.

Worauf sollte man beim Antragsprozess achten?

Wichtig ist, dass die Förderung vor der Anschaffung online beantragt wird. Erst nach Erhalt der Eingangsbestätigung per Mail darf mit der Digitalisierungsmaßnahme auf eigenes Risiko begonnen werden. Zusätzlich muss der ausgedruckte Antrag noch unterschrieben innerhalb von vier Wochen postalisch bei der Bezirksregierung eingereicht werden, sonst erfolgt keine Förderung. Ab Zustellung des Förderbescheids hat der Betrieb maximal 18 Monate Zeit die beantragten Maßnahmen im eigenen Betrieb umzusetzen. Am Ende muss ein Verwendungsnachweis ausgefüllt werden, nach dessen Prüfung der Zuschuss ausbezahlt wird. Meine Kollegen und ich stehen sehr gerne beratend zur Seite und klären offene Fragen. Letztendlich entscheidet natürlich die Bewilligungsstelle über die Förderfähigkeit, aber wir können eine erste Einschätzung abgeben und so zum Beispiel erkennen, was laut den Richtlinien als Standard angesehen und deshalb auf jeden Fall nicht förderfähig ist. Dieses Beratungsangebot ist bislang sehr gut bei den Betrieben angekommen und wir freuen uns, dass die Betriebe bei der Umsetzung der Digitalisierung finanziell unterstützt werden.

Ansprechpartner

Kiefmann Jasmin Fotowerkstatt Gahr

Jasmin Bockes

Digitalisierungskoordinatorin / Beratungsstelle für Innovation und Technologie (BIT)

Tel. 09431 885-321

Fax 09431 885285-321

jasmin.bockes--at--hwkno.de



Weitere Informationen

Digitalisierung im Handwerk

Förderprogramm Digitalbonus Bayern

Kiefmann Jasmin Fotowerkstatt Gahr

Jasmin Bockes

Digitalisierungskoordinatorin / Beratungsstelle für Innovation und Technologie (BIT)

Charlottenhof 1

92421 Schwandorf

Tel. 09431 885-321

Fax 09431 885285-321

jasmin.bockes--at--hwkno.de