Angaben zur Kalkulation mit vorbestimmten ZuschlägenDie Formblätter zur Preisermittlung (früher EFB Preis)

Bei der Vergabe von Aufträgen der öffentlichen Hand verlangt die ausschreibende Stelle von den Anbietern ab bestimmten Auftragswerten eine Aufgliederung der Angebotspreise. Diese Aufgliederung muss nach einem einheitlich vorgegebenen Schema erfolgen, um die Angebote untereinander vergleichbar zu machen.

Zu diesem Zweck wurden die Formblätter zur Preisermittlung (früher EFB-Preis) entwickelt.

Diese Formblätter müssen vom Anbieter ausgefüllt und zusammen mit dem Angebot abgegeben werden. Bei Nichtabgabe der Formblätter kann das Angebot unberücksichtigt bleiben, wenn durch das Fehlen der geforderten Angaben eine ordnungsgemäße Wertung behindert oder vereitelt wird.

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