Die Unternehmenswertbestimmung hat gute Gründe: Bei der Betriebsübergabe ist sie unerlässlich. Genauso wie bei der Fusion zweier Unternehmen, bei Austritt eines Kapitalgebers oder aber bei Scheidung des Unternehmers.
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Die Unternehmenswertbestimmung hat gute Gründe: Bei der Betriebsübergabe ist sie unerlässlich. Genauso wie bei der Fusion zweier Unternehmen, bei Austritt eines Kapitalgebers oder aber bei Scheidung des Unternehmers.

Tipps aus der BetriebsberatungDer Wert (m)eines Unternehmens

In vielen ostbayerischen Handwerksbetrieben steht in den kommenden Jahren ein Generationenwechsel an. Fest steht: Eine Unternehmensnachfolge kann große Chancen für Übergeber und Übernehmer gleichermaßen bedeuten, nichtsdestotrotz hält sie für alle beteiligten Parteien komplexe Herausforderungen bereit. Denn: Neben einigen rechtlichen Aspekten sind insbesondere auch betriebswirtschaftliche Punkte zu beachten. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Feststellung des Unternehmenswertes. HWK-Betriebsberater Bernhard Lainer ist Experte in puncto Betriebsübergabe und klärt über das Thema auf.

Herr Lainer, welche Bedeutung hat die Bestimmung des Unternehmenswertes für die Übergabe?

Zu bestimmen was ein Unternehmen in Geld wert ist, ist ein sehr wichtiger Aspekt im Prozess der Betriebsübergabe, damit diese erfolgreich verläuft. Für den Übergeber ist der aus dem Unternehmenswert abgeleitete Kaufpreis ein Bestandteil der Altersrente oder bietet Sicherheit für die Fortsetzung des aktuellen Lebensstils. Wenn man den Verkauf allerdings nur darauf ausrichtet, fallen die Preisvorstellungen von Käufer und Verkäufer oft weit auseinander. Die Bestandssicherung des Unternehmens sollte schon auch eine Rolle spielen. Letztlich ist der Unternehmenswert für beide Seiten wichtig, um Verhandlungen überhaupt möglich zu machen.

Spielt die Wertermittlung nur eine Rolle bei Verkäufen?

Nicht nur. Auch bei familieninterner Übergabe kann es Thema sein, zum Beispiel mit Blick auf erbschaftsrechtliche Fragen. Aber vor allem eben bei Verkäufen. Darüber hinaus gibt es weitere, gute Gründe für die Feststellung des Unternehmenswertes: Zwei Unternehmen wollen miteinander fusionieren, ein oder mehrere Kapitalgeber treten aus dem Betrieb aus, oder aber der Unternehmer bzw. die Unternehmerin lassen sich scheiden, dann muss der Unternehmenswert für die Bestimmung des Zugewinnausgleichs ermittelt werden.

Wie lässt sich der Wert eines Unternehmens berechnen?

Für die Ermittlung gibt es kein allgemeingültiges Verfahren. Im Gegenteil: Es kursieren viele, verschiedene Methoden. Außerdem gibt es den absolut richtigen und objektiven Unternehmenswert so gesehen nicht. Das macht das Ganze sehr vielschichtig. Zumal die Anwendung einiger Verfahren im klein- und mittelständischen Bereich oft zu nicht brauchbaren Ergebnissen führt. Deshalb wurde speziell für Betriebe im Handwerk der sogenannte „AWH-Standard“ etabliert, kurz für „Arbeitsgemeinschaft der Wert ermittelnden Betriebsberater im Handwerk“, er berücksichtigt die Besonderheiten von Handwerksbetrieben bei der Unternehmensbewertung. Anhand dessen gehen wir in der Beratung vor.

Was beinhaltet der AWH-Standard?

In der Betriebswirtschaft wird der Wert eines Unternehmens heute durch seinen Ertragswert bestimmt, in dem der Betrieb als intakte Einkunftsquelle für den Nachfolger betrachtet wird. Das ist auch Grundlage des AWH-Standards. Bei diesem Verfahren wird der Substanzwert des Anlagevermögens und der Ertragswert des Betriebs ermittelt. Der Substanzwert stellt die Wertuntergrenze dar, er wird über die Zeitwerte der Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und des betriebsgewöhnlichen Material- und Warenbestands dargestellt und ist Grundlage für die Ermittlung kalkulatorischer Zinsen und Abschreibung. Durch Abzinsung der künftigen Ertragsüberschüsse wird der Ertragswert zum Bewertungsstichtag berechnet. Ein Firmenwert ergibt sich nur dann, wenn der Ertragswert höher ist als der Substanzwert. Typische Merkmale eines Handwerksbetriebs fließen ebenfalls in die Bewertung mit ein, weil die Ertragslage beispielsweise durch Inhaber, Kundenabhängigkeit, Wettbewerbssituation, Beschäftigtenstruktur etc. geprägt wird. Insgesamt ist die Berechnung sehr komplex, viele Faktoren fließen mit ein. Deshalb ist eine grundlegende Analyse des Betriebs für die Unternehmensbewertung unerlässlich. Handelt es sich beispielsweise um ein Unternehmen, das mit viel Personal und einer geringen Betriebsausstattung gute Gewinne erwirtschaftet? Oder sind im Betrieb große Werte in teuren und neuen Maschinen gebunden? All das gilt es im Vorfeld abzuklären.

Entspricht der Unternehmenswert denn letztlich dem Kaufpreis?

Nein, nicht zwingend. Selbst nach der Durchführung einer solchen Bewertung ist nicht gewährleistet, dass das Ergebnis automatisch dem Kaufpreis entspricht. Dieser wird allein durch den Preis bestimmt, über den sich Übergeber und Übernehmer verständigen können – ganz im Sinne von Angebot und Nachfrage. Eine Unternehmensbewertung liefert aber wichtige Anhaltspunkte für die Preisbildung. Außerdem kann sie Argumente zur Begründung und Durchsetzung eines bestimmten Preises liefern und zeigt die Stärken und Schwächen eines Unternehmens auf. Das macht sie in der Verhandlung um einen beiderseitig akzeptierten Kaufpreis unentbehrlich.

Wo finde ich als Inhaber Unterstützung zum Thema?

Wichtig ist eine gute und detaillierte Vorbereitung. Dabei greifen die Betroffenen in erster Linie auf Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zurück. Vielen Übergebern und Übernehmern ist allerdings nicht bekannt, dass es eine Reihe guter Beratungsangebote gibt, wie beispielsweise durch uns als Betriebsberater der Handwerkskammer. Eine weitere gute Anlaufstelle ist die „Offensive Unternehmensnachfolge Bayern“, online zu finden unter www.unternehmensnachfolge-in-bayern.de







 Berater in der HWK

Ansprechpartner Betriebswirtschaft



Bernhard Lainer

Hr. Lainer
HWK

"Die Bestimmung des Unternehmenswertes kann Argumente zur Begründung und Durchsetzung eines bestimmten Kaufpreises liefern und zeigt die Stärken und Schwächen eines Unternehmens auf."