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Service im Überblick |
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Handwerkskammer Nikolastraße 10 Ditthornstraße 10 E-Mail info@hwkno.de |
Steuerliche Berücksichtigung Steuerliche Berücksichtigung Aufwendungen, die durch den Besuch von Fortbildungslehrgängen und Prüfungen entstehen (z.B. Schul-, Lehrgangs- und Studiengebühren, Fachliteratur, Lehrmaterial, Arbeitsmittel, Arbeitszimmer, Fahrtkosten, Mehraufwendungen für Verpflegung, Unterbringungskosten), können - sofern die Kosten nicht durch Beihilfen bzw. sonstige Förderungen abgedeckt sind - in einem ausgeübten Beruf als Fortbildungskosten steuerlich voll als Werbungskosten abgesetzt werden. |
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