Service im Überblick

Handwerkskammer
Niederbayern-Oberpfalz

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94032 Passau
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ÜLU
Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung
Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung ... macht die Lehrzeit attraktiver
Die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung unterstützt die Ausbildungsbetriebe bei ihren Aufgaben der Berufsausbildung und ist ein wesentlicher Bestandteil der handwerklichen Ausbildung.

Qualität für Ihren Betrieb
Die berufliche Bildung muss gerade in den Klein- und Mittelbetrieben noch attraktiver gemacht und noch stärker auf die zu erwartenden Qualifikationsanforderungen ausgerichtet werden, wenn hohe handwerkliche Berufsausbildung für die Mehrheit der Jugendlichen der Weg ins Berufsleben sein soll. Dazu gehört die praxisnahe Ausbildung in den Betrieben und ergänzend die intensive und systematische Vermittlung von praktischen Fertigkeiten in überbetrieblichen Ausbildungsstätten.

Die Unterweisung dient vor allem
der Gewährleistung einer breiten Grundausbildung
der Vervollständigung und Ergänzung der betrieblichen Ausbildung
der Anpassung an technische und wirtschaftliche Veränderungen
Die Maßnahmen der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung sind im Einvernehmen mit dem zuständigen Fachverband und dem Zentralverband des Deutschen Handwerks vom Bundesministerium für Wirtschaft festgelegt.
Die Handwerkskammer stimmt alle überbetrieblichen Unterweisungsmaßnahmen mit den zuständigen Handwerksinnungen in Niederbayern und der Oberpfalz inhaltlich sowie zeitlich ab.

Abgrenzung ÜLU-Berufsschule
ÜLU dient der Vervollständigung und Unterstützung der betrieblichen Ausbildung. ÜLU ist also keine Konkurrenz zur Berufsschule und auch kein Ersatz der Berufsschule; sie dient vielmehr der Erhaltung und Festigung des dualen Ausbildungssystems.

Überbetriebliche Unterweisung - eine Pflicht?
Der Ausbildungsbetrieb ist gemäß BBiG verpflichtet, den Lehrling zum Besuch überbetrieblicher Maßnahmen freizustellen.
Die Vollversammlung sowie der Berufsbildungsausschuss der Handwerkskammer haben zur Durchführung von überbetrieblichen Unterweisungsmaßnahmen Vorschriften erlassen.

Die überbetrieblichen Unterweisungsmaßnahmen sind somit kein freiwilliges Angebot an den Lehrherrn oder Lehrling, sondern sie sind ein verpflichtender Bestandteil der Berufsausbildung im Handwerk.

Finanzierung
1. Lehrjahr (Berufliche Grundbildung - ohne Bau -)
Erfolgt durch Zuwendungen des Freistaates Bayern, ergänzt durch Eigenmittel der Betriebe und der Handwerkskammer.

2.-4. Lehrjahr (Fachstufe)
Erfolgt durch Zuwendungen des Bundes, des Freistaates Bayern, des Europäischen Sozialfonds, ergänzt durch Eigenmittel der Betriebe und der Handwerkskammer.

Für die Ausbildungsberufe gemäß der Ausbildungsordnung der Bauwirtschaft übernimmt die Lehrgangs-, Internats- und Fahrtkosten die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft.

Ihre Ansprechpartner in Sachen ÜLU
Ihre Fragen zur ÜLU beantwortet Ihnen gerne Ernst Schönberger.

Herzliche Einladung
Informieren Sie sich über die praktische Durchführung der jeweiligen ÜLU-Lehrgänge in unseren Berufsbildungs- und Technologiezentren!