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Wer ist öffentlich bestellter Sachverständiger

Nur wer durch eine öffentlich-rechtliche Institution bestellt und vereidigt wurde. Das bedeutet, dass er die besondere Sachkunde, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit nachgewiesen hat. Fehlt nur eine dieser Anforderungen, wird der Sachverständige nicht bestellt. 

Die Bezeichnung "Sachverständiger" allein bietet keine Gewähr für Qualität, denn sie ist gesetzlich nicht geschützt. Auch die Anerkennung durch private Sachverständigenvereinigungen kann die öffentliche Bestellung und Vereidigung nicht ersetzen.

Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige zeichnet sich aus durch:

Besondere Sachkunde

Nur der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige führt im Bestellungsverfahren einen Nachweis über seine "besondere Sachkunde".

Vertrauenswürdigkeit

Die Zuverlässigkeit und Integrität wird vor der öffentlichen Bestellung überprüft.

Objektivität

Er wird darauf vereidigt, seine Aufgaben gewissenhaft zu erfüllen und seine Gutachten unparteiisch zu erstatten.

Pflicht zur Gutachtenerstattung

Er darf Aufträge nur aus wichtigem Grund ablehnen. 

Schweigepflicht

Er muss die ihm bei der Ausübung seiner Tätigkeit anvertrauten Privat- und Geschäftsgeheimnisse wahren. Im Gerichtsverfahren steht ihm kein besonderes Aussageverweigerungsrecht zu. 

Überwachung

Der Sachverständige wird durch die Stelle, die ihn öffentlich bestellt hat, überwacht.