Expertenberatung für Betroffene des Hochwassers gibt es bei der Handwerkskammer.
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Expertenberatung für Betroffene des Hochwassers gibt es bei der Handwerkskammer.

Die Handwerkskammer unterstützt Betriebe, die vom Hochwasser betroffen sind. Informationen unter der Hochwasserhotline 0851 5301-128.Hochwasser 2016

Das Hochwasser hat in vielen Gegenden in Niederbayern verheerende Schäden angerichtet und dazu noch Menschenleben gefordert. Auch zahlreiche Handwerksbetriebe sind geschädigt, das Ausmaß der Schäden ist aktuell noch nicht in seiner Gesamtheit zu beziffern.

Die Handwerkskammer hilft ihren Betrieben. Unter der Hochwasserhotline 0851 5301-128 erhalten Sie aktuelle Informationen zu nun notwendigen Schritten, Sofortmaßnahmen und möglichen Unterstützungen, sobald diese bekannt sind. Die Hotline ist besetzt von Montag bis Donnerstag von 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr, Freitag von 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr.

Als eine der ersten Maßnahmen ist es von Bedeutung, trotz aller Aufräumbemühungen, die Schäden so umfassend wie möglich zu dokumentieren (beispielsweise mit Fotos), um später Nachweise gegenüber Versicherungen und für aktuell in Aussicht gestellte Hochwasserhilfen zu haben! Außerdem sollten für Arbeiten oder Bestellungen zur Wiederherstellung von Gebäuden und Betrieben oder Inventar sicherheitshalber Alternativangebote eingeholt werden (in der Regel genügen drei Angebote), da dies wahrscheinlich als Voraussetzung für eine Förderung der Schäden festgesetzt werden wird. Ob ein Sachverständiger benötigt wird, lässt sich bei der Schadensregulierung feststellen. Sachverständige aus dem Handwerk finden Sie hier.

Hochwasser-Hotline:

0851 5301-128

Besetzt von

  • Montag bis Donnerstag: 7:30 Uhr - 17:00 Uhr
  • Freitag: 7:30 Uhr - 13:00 Uhr


Folgende finanzielle Soforthilfen und Unterstützungen stehen Geschädigten zur Verfügung:

  • Der Freistaat Bayern stellt eine Soforthilfe von 1.500,00 Euro je betroffenen Haushalt zur Verfügung. Gewerbebetriebe, selbständig Tätige und land- und forstwirtschaftliche Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitern sowie Vereine können ein Sofortgeld bis zu 5.000 Euro erhalten. Die Antragsformulare bekommen Sie den Landratsämtern und Gemeinden oder am Ende dieser Seite auch zum Download.

    Im Landkreis Rottal-Inn kann diese im Landratsamt abgeholt werden. Die Öffnungszeiten des Landratsamtes und weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie hier. Auch im Landkreis Passau kann die Soforthilfe bezogen werden. Die Anträge können bei den örtlichen Gemeinden im Landkreis Passau gestellt werden, wie hier ersichtlich. Informationen zur Soforthilfe im Landkreis Landshut finden Sie hier.

  • Die Caritas stellt ebenfalls finanzielle Hilfe von bis zu 300,00 Euro je betroffenen Haushalt zur Verfügung. Dies Geld kann bei den Caritas-Stellen vor Ort bezogen werden. Adressen und Öffnungszeiten finden Sie hier.  

Hilfsprogramme für Betriebe

Über Details zu den finanziellen Unterstützungen für Betriebe wird aktuell beraten. Die bayerische Staatsregierung und die LfA Förderbank Bayern haben bereits folgende Rahmenbedingungen veröffentlicht:



Hilfsprogramm des Freistaats Bayern

Der Landkreis Rottal-Inn gilt als von einem Jahrtausendhochwasser heimgesuchter Landkreis. Hier werden für Handwerksbetriebe folgende Unterstützungen angeboten (die Details befinden sich derzeit noch in der Feinabstimmung):

Die durch das Schadensereignis unmittelbar verursachten Schäden an Betriebsstätten werden – unabhängig von einer möglichen Versicherbarkeit – zu 80 Prozent bezuschusst, in Härtefällen wird dieser Betrag bis auf 100 Prozent aufgestockt.

Die Handwerksbetriebe in den von einem 100-jährigen Hochwasser geschädigten Landkreise und Gemeinden (unter anderem die Landkreise Landshut, Straubing-Bogen, Dingolfing-Landau, Kelheim, Freyung-Grafenau, Regen, Cham und Passau) können folgende Unterstützung erhalten:

Ersatz von bis zu 50 Prozent des Schadens, maximal 100.000 Euro. Versicherbare Schäden können mit einem Abschlag von 50 Prozent berücksichtigt werden. Ausbezahltes Sofortgeld oder Versicherungsleistungen werden angerechnet.  

Im Downloadbereich finden Sie die Richtlinen für das Hilfsprogramm und entsprechende Antragsformulare.

 

Hilfsprogramm der LfA Förderbank Bayern

Das Mittelstandskreditprogramm der LfA wird mit folgenden Antragserleichterungen versehen:

  • In begründeten Ausnahmefällen kann die Antragstellung des Förderkredites nach der Anschaffung der zu fördernden Wirtschaftsgüter erfolgen.
  • Ersatzinvestitionen und die Wiederbeschaffung des durch das Hochwasser vernichteten Warenlagers sind förderfähig.
  • Die Förderung erfolgt unabhängig vom Cash-flow des Unternehmens.
  • Bereits gewährte LfA-Kredite werden nicht auf den Darlehenshöchstberag angerechnet.

Die Darlehen der LfA sind über die Hausbank zu beantragen. 



Weitere Hilfsmaßnahmen

Beantragung von Kurzarbeitergeld bei der Agentur für Arbeit

Bei "unabwendbaren Ereignissen" - dazu zählt auch das aktuelle Hochwasser - ist es für Betriebe möglich, Kurzarbeitergeld zu beantragen.

Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen, damit ein Betrieb Kurzarbeitergeld beantragen kann:

  • Es darf keine Betriebsunterbrechungsversicherung vorliegen
  • Der Entgeltausfall muss mehr als 10 Prozent der Bruttolohnsumme des oder der Mitarbeiter betragen
  • Mindestens ein Drittel der Mitarbeiter des Betriebes müssen betroffen sein

Der Arbeitsausfall muss vom Betrieb bei der Arbeitsagentur (beim dortigen Arbeitgeberservice) unverzüglich angezeigt werden. Das Formblatt "Kug 101" kann online bearbeitet und auch versandt werden. Dabei sollte vor allem der Hinweis auf die Hochwasserkatastrophe erfolgen und eine Anmerkung, ob eine Betriebsunterbrechungsversicherung vorliegt.

Einzelheiten und nähere Informationen zum Kurzarbeitergeld allgemein erhalten Sie hier:

Gabriele Moser

Rechtsassessorin

Tel. 0941 7965-227

Fax 0941 7965-281227

gabriele.moser--at--hwkno.de



 

Steuerliche Maßnahmen

Für alle turnusmäßigen fälligen Steuerarten können grundsätzlich Stundungsanträge gestellt werden. Darunter fallen zum Beispiel Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und Lohnsteuer. Es wird davon ausgegangen, dass hier ähnlich verfahren wird, wie beim Hochwasser des Jahres 2013.



Sonderkreditprogramme der regionalen Kreditinstitute

Sparkasse und Genossenschaftsbanken bieten Sonderkredite für Hochwassergeschädigte bis zur Höhe von 30.000 Euro zu günstigen Konditionen. Nähere Informationen erhalten Sie bei den Kreditinstituten vor Ort.



Sobald wir weitere Informationen haben, werden wir über diese Seite und unsere Hotline informieren.

Unsere Berater stehen den Handwerksbetrieben mit Rat und Tat und vor allem vor Ort zur Seite. Die Betriebsberater stehen in ständigen und  engen Kontakt mit den zuständigen Anlaufstellen, um den Betrieben schnellstmöglich Orientierung und Hilfe bei der Beantragung von Hilfen zukommen zu lassen.



Jocham Klaus Fotowerkstatt Gahr

Klaus Jocham

Abteilungsleiter

Nikolastraße 10

94032 Passau

Tel. 0851 5301-128

Fax 0851 5301-189

klaus.jocham--at--hwkno.de