Betriebsaufgabe

Betriebsaufgabe

Ebenso wie die Gründung eines Unternehmens, so sollte auch die Betriebsaufgabe sorgfältig geplant werden, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Damit die Betriebsbeendigung nicht im Chaos und finanziellen Desaster endet, ist es notwendig, sich rechtzeitig mit dieser Problematik zu befassen. Vor allem im Hinblick auf eventuell erforderliche steuerliche oder juristische Gestaltungsmaßnahmen ist es wichtig, sich frühzeitig mit dem Steuerberater und/oder dem juristischen Berater abzustimmen.



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Broschüre Betriebsaufgabe erfolgreich meistern

die Broschüre enthält eine Checkliste mit den wichtigsten Punkten, an die Sie in diesem Zusammenhang denken sollten



Grundsätzliche Überlegungen
  • Vollständige Betriebsaufgabe, vorübergehende Stilllegung, Verkauf, Verpachtung?
  • Betriebsaufgabe in einem oder in mehreren Schritten?
  • Information der Partner?
  • Was geschieht mit dem bisherigen Betriebsvermögen?
  • Wie geht es weiter?
Arbeits- und sozialrechtliche Aspekte
  • Kündigung der Arbeitsverhältnisse, Kündigungsform und Kündigungsfristen
  • Informationspflicht des Arbeitgebers
  • Formvorschriften für Betriebe mit Betriebsrat
  • Anzeigepflicht bei Massenentlassungen für Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten
  • Lehrverhältnisse
  • Befristete Arbeitsverträge
  • Mitarbeiter mit besonderem Kündigungsschutz
  • Betriebliche Altersversorgung, Direktversicherung
  • Arbeitspapiere
Steuerliche Aspekte
  • Einkommensteuerliche Probleme
  • Umsatzsteuerliche Behandlung
  • Optimaler Aufgabezeitpunkt
Verträge
  • Miet- oder Pachtverträge
  • Lieferverträge
  • Wartungs- und Serviceverträge
  • Leasingverträge
  • Darlehensverträge
  • Versicherungsverträge
  • Lizenzverträge
  • Sonstige Verträge
Auflösung einer Gesellschaft
  • Auflösung/Liquidation
  • Haftung für noch nicht fällige Verbindlichkeiten
Weitere eventuell relevante Rechtsgebiete
  • Insolvenzrecht
  • Umweltrecht
  • Baurecht
  • Rentenversicherung
Problemkreis Finanzierung
  • Überblick über Verbindlichkeiten
  • Schuldentilgung
  • Freigabe von Kreditsicherheiten
  • Auflösung von Konten, Depots, Schließfächern und ähnlichem
  • Kündigung von Daueraufträgen, Lastschriften, Bankeinzug
  • Erhaltene Subventionen oder öffentliche Finanzierungshilfen
  • Liquidität durch Räumungsverkauf
Meldeformalitäten
  • Abmeldung der Mitarbeiter bei Krankenkasse, Zusatzversorgungskasse und ähnlichen Stellen
  • Abmeldung des Betriebes bei der Berufsgenossenschaft
  • Falls Handelsregistereintragung besteht, Anmeldung der Auflösung oder Liquidation
  • Müllabfuhr, Wasserversorgung, Abwasser, Strom, Gas
  • Gewerbeabmeldung bei Stadt- oder Gemeindeverwaltung (sofern nicht steuerliche Gründe dagegen sprechen)
  • Abmeldung bei Kammern, Innungen, Verbänden
  • Betriebsaufgabeerklärung gegenüber dem Finanzamt (sofern nicht steuerliche Gründe dagegen sprechen)
  • Einreichung der Schlussbilanz beim Finanzamt
  • Abmeldung von Fahrzeugen (falls notwendig)
  • Beachtung von Sonderregelungen für Sachverständige

Selbstverständlich stehen Ihnen auch die Berater Ihrer Handwerkskammer gerne zur Verfügung.