Beratungsförderung

Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat das Konzept zur Förderung der freiberuflichen Beratung von kleineren und mittleren Unternehmen zum 1. Januar 2023 überarbeitet. Die Rahmenrichtlinie zur „Förderung unternehmerischen
Know-hows“ wurde durch die neue Förderrichtlinie zur „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ ersetzt.

Gefördert werden allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.

Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses zum Beraterhonorar gewährt. Der Zuschuss bemisst sich nach den von der Beraterin oder dem Berater in Rechnung gestellten Beratungskosten. Die förderfähigen Beratungskosten betragen maximal 3.500 Euro.

Die Zuschusshöhe richtet sich nach den förderfähigen Beratungskosten sowie dem Standort der beratenen Betriebsstätte. Der Zuschuss beträgt für Betriebsstätten im Geltungsbereich der alten Bundesländer (mit Land Berlin und Region Leipzig, ohne Regionen Lüneburg und Trier) 50 % der förderfähigen Beratungskosten, maximal jedoch 1.750 Euro.

Je Antragsteller können innerhalb der Geltungsdauer dieser Förderrichtlinie mehrere in sich abgeschlossene Beratungen gefördert werden, jedoch insgesamt nicht mehr als zwei Beratungen pro Jahr und maximal fünf Beratungen innerhalb der Richtliniendauer von vier Jahren.
Die bisherige Unterscheidung in Jung-, Bestands- und Unternehmen in Schwierigkeiten entfällt.

Die neue Förderrichtlinie sieht vor, dass Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht länger als ein Jahr bestehen (Tag der Gewebeanmeldung oder der Handelsregistereintragung), ein kostenloses Informationsgespräch bei einem Berater Ihrer Handwerkskammer führen müssen, sofern sie eine geförderte Beratung in Anspruch nehmen wollen.

Die Förderung des Programms erfolgt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und aus Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).


































 Tipp

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite BAFA: Förderung von Unternehmen für KMU oder setzen Sie sich bitte mit dem Betriebsberater Ihrer Handwerkskammer in Verbindung.





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